Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, die sich auf die Haltung von Hunden bezieht. Sie ist eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Maßgebend ist nicht der tatsächliche Aufenthalt eines Hundes, sondern der Ort des Haushalts in den er aufgenommen wird. Es zählt die Anzahl der Hunde pro Haushalt.
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zur Hundehalterverordnung.
Das nachfolgende Formular kann persönlich im Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft oder postalisch abgegeben werden. Zur einfacheren Abwicklung können Sie wahlweise das SEPA-Basis-Lastschriftmandat beifügen.
Anzahl | Höhe |
1. Hund | 60,00 € / Jahr |
2. Hund | 90,00 € / Jahr |
3. Hund & weitere | 105,00 € / Jahr / Hund |
gefährlicher Hund | 300,00 € / Jahr / Hund |
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |