Ehrenamt
Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten. Das Ehrenamt zeichnet sich dabei durch vielfältige Bereiche aus, in denen man tätig werden und Gutes tun kann. Neben einer Vielzahl von Vereinen ruhen so auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr oder die lokale Schiedsstelle auf den Schultern ehrenamtlicher Helfer.
Freiwillige Feuerwehr Erkner
Mehrere verheerende Brände veranlassten Hermann Spindler 1889, zusammen mit anderen Bürgern, die Freiwillige Feuerwehr Erkner zu gründen. Im gleichen Jahr wurde mit dem Bau eines Spritzenhauses begonnen. Zuvor gab es lediglich Feuerlöschkolonnen und Vorschriften darüber, welche Geräte für den Brandfall bereitzuhalten waren.
Ein neues Spritzenhaus mit Übungsturm wurde 1905 in der heutigen Rudolf-Breitscheid-Straße eingeweiht (heute Kommunaler Bauhof). 1994 wurde die jetzige Feuer- und Rettungswache Am Kurpark eröffnet.
Heute unterhält die Stadt Erkner eine den örtlichen Verhältnissen angepasste leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr entsprechend § 3 Abs. 1 Ziffer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Sie nimmt die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Gebiet der Stadt Erkner wahr. Bereits seit 1991 gibt es zudem eine Jugendfeuerwehr und seit 2017 einen Förderverein.
Am Kurpark 16 - 17
15537 Erkner
Telefon +49 3362 19296
Fax +49 3362 590678
erkner.feuerwehr@ewetel.net
www.freiwillige-feuerwehr-erkner.de
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 40 I Bildung und Soziales
SB Soziales I Senioren I Vereinsförderung
Frau Herrmann
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-154
Fax +49 3362 795-29 154
herrmann@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |
Schiedsstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander beziehungsweise Bürgern und Firmen, Vereinen oder Einrichtungen zu schlichten. Im Gespräch wird versucht, Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen.
Ziel ist es, dass sich die streitenden Parteien einigen und einen Vergleich schließen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator mit seiner Gesetzeskenntnis beratend mit. Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt. Der Vergleich ist nach Ablauf einer Einspruchsfrist rechtskräftig verbindlich und kann bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden.
Vereine
In Erkner sind viele gemeinnützige Vereine ansässig. Ihre Vielfältigkeit trägt dazu bei, dass sich hier Menschen unabhängig von Altersklassen und sozialer Zugehörigkeit begegnen sowie ihre Interessen miteinander teilen können.
Sie bieten Unterstützung und Raum für Aktivitäten der verschiedensten Art, prägen Leben und Arbeiten in der Stadt. Für die Vereine sowie auch für Selbsthilfegruppen und Initiativen, die mit ihrer Tätigkeit zur Gestaltung des Gemeinwohls beitragen, gewährt die Stadt Erkner Zuschüsse zur Vereinsförderung.