Lärmschutz
Lärm ist zu einem ständigen Begleiter in unserem Alltagsleben geworden. Ob Verkehrslärm durch Kraftfahrzeuge, Züge oder Flugzeuge, Industrie- und Gewerbelärm, der bellende Hund oder der Rasenmäher des Nachbarn oder Sport- und Freizeitveranstaltungen – Lärm ist manchmal nicht nur störend, sondern auch gesundheitsgefährdend. Schlafstörungen, Bluthochdruck oder Tinnitus gehören mittlerweile zu den häufigsten Lärmfolgewirkungen. Umso wichtiger ist es, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastungen und schädlichen Auswirkungen zu finden, um somit einen größtmöglichen Lärmschutz zu erreichen.
Lärmaktionsplan
1.1 Gesetzlicher Rahmen
Die EU verfolgt mit der Richtlinie 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie) das Ziel der Erfassung, Vorbeugung und Verminderung des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärms sowie des von besonderen Gewerbe- / Industrieanlagen ausgehenden Umgebungslärms.
Diese Richtlinie wurde im Rahmen der damaligen Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47 a - f BImSchG) sowie durch den Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht übergeleitet.
1.2 Lärmaktionspläne (LAP) nach BImSchG § 47 d
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, § 47 b - d) verpflichtet Kommunen u. a. ab einem bestimmten Verkehrsaufkommen entlang seinen Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und bestehende Lärmaktionspläne turnusmäßig (5 Jahre) zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben.
Lärmaktionspläne haben das Ziel, grenzwertüberschreitenden Umgebungslärm zu identifizieren und mögliche Strategien zu entwickeln, um Lärmquellen zu beseitigen bzw. zu mindern, um somit möglichen gesundheitsschädigenden Auswirkungen für die betroffenen Einwohner entgegenzuwirken
1.3 Lärmaktionspläne (LAP) nach BImSchG § 47 d
Die Datengrundlage hierfür bilden strategische Lärmkarten, welche turnusmäßig durch die verantwortliche Behörde für das jeweils vorangegangene Jahr erarbeitet werden. Sie treffen Aussagen über den vorhandenen Umgebungslärm und markieren insbesondere grenzwertüberschreitende Lärmimmissionen (Auslösewerte).
Darüber hinaus werden im Zuge dessen die betroffenen Einwohner (Betroffenenzahlen) ermittelt und separat ausgewiesen. Die Erfassung der Lärmaufkommen und deren weitere Bearbeitung in den jeweiligen Lärmkartierungen erfolgt in der Verantwortung des Landesamts für Umwelt (LfU).
Die Daten der jeweils aktuellen Lärmkarten sowie die in diesem Zusammenhang durch die verantwortliche Behörde kurz- und mittelfristig geplanten und durchgeführten Aktivitäten zur Lärmminderung werden mittels eines europaeinheitlichen Formulars der Europäischen Kommission sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mitgeteilt.
2.1 Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines LAP nach BImSchG §47
Nach der inhaltlichen Klassifizierung des BImSchG (§47 b) zu den relevanten Umgebungslärmquellen, insbesondere der Hauptverkehrsstraßen, ist Erkner verpflichtet, einen LAP aufzustellen und fortzuschreiben. Erkner ist für Lärmminderungsstrategien und -maßnahmen verantwortlich, welche im Zusammenhang mit Hauptverkehrsstraßen als Lärmquelle zu betrachten sind.
Der europaweit einheitliche Turnus für die Aktualisierung und Fortschreibung der LAPs befindet sich in der 4. Stufe. Der durch die Stadt Erkner in 2008 aufgestellte LAP wurde in 2020 in der dritten Stufe fortgeschrieben.
2.2 Straßenlärm Der LAP III Erkner
Der LAP III beinhaltete u. a. die Definition von insgesamt 6 Konflikt(straßen)bereichen, die unmittelbar mit der Friedrichstraße verbunden sind und eine verkehrsmäßige Abhängigkeit bzw. Wechselwirkung mit ihr bedingen. In diesen Konfliktbereichen dokumentiert die Lärmkartierung grenzüberschreitende Immissionswerte. Die Datengrundlage hierfür wurde durch das LfU mit den Lärmkartierungen von 2017 bereitgestellt.
Die Lärmkarten für Erkner für den LAP III sind diesem als Anlage beigefügt und auf der Internetseite der Stadt Erkner einzusehen. Die im LAP III entwickelte kurzfristige Strategie zur Bekämpfung des Lärmaufkommens in den Konfliktbereichen beinhalten ausschließlich geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen. Diese liegen der Straßenverkehrsbehörde seit 2020 zur Genehmigung vor.
Die Tatsache jedoch, dass der grundhafte Aus- und Neubau der Friedrichstraße, welche aktuell die höchsten Immissionswerte in Erkner aufweist, in 2025 beginnen soll, erfordert aus Sicht der Stadtverwaltung eine Neuorientierung bei der Fortschreibung des LAP bezüglich der Umgebungslärmbekämpfung. Die Stadt Erkner geht davon aus, dass der Träger der Friedrichstraße bzw. der Landesstraßen L30 und L38, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, im Zuge der Neuausrichtung die immissionsschutztechnische Gesetzeslage und in diesem Zusammenhang auch die aktuellen Lärmkartierungskarten bzw. die sich daraus ergebenden Erfordernisse bereits während der Planung berücksichtigt. Entsprechend veränderte Messzahlen zum Lärmaufkommen lassen nach Fertigstellung der Baumaßnahme eine neue Faktenlage erwarten, auf deren Basis entsprechende Lärmbekämpfungsszenarien neu entwickelt werden sollten.
Die Stadtverwaltung erachtet es als nicht zielführend, auf der Grundlage von Daten, deren Aussage nach Fertigstellung Friedrichstraße zumindest überholt sein dürften, Maßnahmen zur Lärmminderung zu untersuchen und in diesem Zusammenhang kostenintensive Planungsleistung für die inhaltliche Fortschreibung des LAP III zu beauftragen. Die Stadtverwaltung wird daher den LAP III in die Stufe 4 unverändert übernehmen und eine inhaltliche Fortschreibung auf der Basis von Lärmkarten, deren Messdaten nach Fertigstellung der Neuausrichtung der Friedrichstraße erfasst wurden, vornehmen. Diese Verfahrensweise ist mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) abgestimmt.
2.3 Schienenlärm nach § 47 c-e
Die notwendige Untersuchung von Maßnahmen zur Eindämmung von Umgebungslärm infolge von Schienenverkehr wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) auf der Grundlage von Lärmkartierungskarten veranlasst. Gem. §47 d des BImSchG ist das EBA verpflichtet turnusmäßig einen bundesweiten LAP zu erarbeiten. Der "Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes, Runde 4" ist bereits veröffentlicht und kann auf der Internetseite des EBA eingesehen werden (www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html)
2.4 Fluglärm nach BImSchG § 47 d
Die Erfassung des Fluglärms und im Weiteren dessen Verarbeitung in einem Lärmaktionsplan erfolgt über den "Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm) Teil 4" (R-LAP-BER-4) (einzusehen auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg).
Auch hier bildet die Datengrundlage Lärmkartierungskarten, die vom Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt wurden. Auf den Karten dokumentieren Isophone Bänder die von grenzwertüberschreitendem Fluglärm betroffenen Kommunen. Erkner zählt bisher nicht dazu.
Auszug aus dem Anschreiben des MLUK vom 10.05.2024 an den Bürgermeister:
Zur Unterstützung der kommunalen Lärmaktionsplanung (4. Runde) der Kommunen im Umfeld des Flughafens BER, die im Ergebnis von Fluglärm-Prognoserechnungen aus dem Jahr 2013 von kartierungspflichtigen Isophonen betroffen waren, wurden zurückliegend auf Initiative des MLUK zusammen mit diesen Kommunen und weiteren Akteuren in einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Rahmenpläne zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm) erarbeitet. Aktuell liegt der "Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm), Teil 4: Überprüfen des Rahmenplans Teil 1 bis 3; Lärmminderung, Gesamtlärmbetrachtung" vor. Im Ergebnis der Betrachtung einer aktuellen Interims-Fluglärmprognose 2030 und unter Anwendung der neu eingeführten europaeinheitlichen Berechnungsmethoden zu Umgebungslärm wurde im Ergebnis für das Gebiet Ihrer Kommune erstmals eine zukünftige kartierungsrelevante Fluglärmbetroffenheit festgestellt. Die Ergebnisse sollen Ihnen zur Information dienen. Eine aktuelle Lärmaktionsplanungspflicht zum Teilaspekt Fluglärm ergibt sich daraus nicht. Endbericht, Karten, Daten und statistische Auswertungen finden Sie auf den Internetseiten des MLUK zum Thema Lärmaktionsplanung unter: mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/laerm/umgebungslaerm/ |
Im BImSchG § 47 d ist die verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommunen gesetzlich verankert. Den Einwohnern ist die Möglichkeit einzuräumen, sich rechtzeitig an der Bearbeitung von Lärmaktionsplänen zu beteiligen und durch Vorschläge an deren Ausarbeitung mitzuwirken. Über die getroffene Entscheidung zu den Vorschlägen ist die Öffentlichkeit ebenfalls zu unterrichten.
Die Stadtverwaltung Erkner ist dem mit einer öffentlichen Auslegung in dem Zeitraum vom 02.12.2024 bis 16.12.2024 nachgekommen. Insgesamt sind hierzu zwei Anregungen im Rathaus eingegangen. Diese wurden bearbeitet und beantwortet.
Unterlagen
Straßenlärm
Als eines der Gründungsmitglieder der Interessengemeinschaft Autobahnanliegergemeinden setzt sich die Stadt Erkner für einen besseren Lärmschutz der autobahnnahen Siedlungsgebiete an der Bundesautobahn A 10 ein. Außerdem ist die Stadt für die Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die kommunalen Straßen zuständig.
Stand: 2021
Lärmaktionsplan, 3. Stufe abgeschlossen
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BISchG) § 47 d ist die Stadt Erkner verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben mit dem Ziel, geplante und erfolgte Umgebungslärmminderungsstrategien und -maßnahmen zu dokumentieren. Erkner stellte seinen LAP im Jahre 2009 auf und entwickelte diesen 2015 mit seiner inhaltlichen Fortschreibung zur 2. Stufe sowie 2020 zur 3. Stufe. Ziel des LAP ist es zunächst, die Lärmbelastungsquellen, bei denen festgesetzte Grenzwerte (Auslösewerte) überschritten werden, zu identifizieren.
Relevante Umgebungslärmbelastungsquellen nach § 47 BISchG sind:
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Aufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr,
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr,
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Die Identifizierung erfolgt in der Verantwortung des Landesamts für Umwelt (LfU) bzw. des Eisenbahn-Bundesamts (EBA). In diesem Zusammenhang werden durch das LfU und die EBA strategische Lärmkartierungen erstellt. Diese weisen städtische Bereiche mit einer Überschreitung der Auslösewerte sowie der davon betroffenen Einwohnerzahl (Belastetenzahl) aus.
Die sich hieraus ergebenden Informationen dienen sowohl der Auswertung der bisher erfolgten Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm als auch der Planung diesbezüglicher mittel- und langfristiger Strategien. In den kommunalen Verantwortungsbereich fällt die Überwachung des Umgebungslärms infolge der Hauptverkehrsstraßen
- L30 (Neu-Zittauer Straße, Friedrichstraße, Bahnhofstraße, Woltersdorfer Landstraße),
- L38 (Fangschleusenstraße, Fürstenwalder Straße, Berliner Straße).
Die für diese Belastungsachsen durch das LfU bereitgestellten Lärmkartierungen bildeten die Grundlage für den Fortschreibung des LAP, 3. Stufe.
Der Lärmaktionsplan (3. Stufe) wurde am 23.04.2020 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Umsetzung richtet sich nach den im Lärmaktionsplan (LAP) enthaltenen vorgeschlagenen Maßnahmen und den Umsetzungsmöglichkeiten, welche die Stadt Erkner hat. Der Lärmaktionsplan wird durch die Kommune nur für den Straßenlärm erstellt. Aber auch hier gibt es aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten (z. B. Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg) begrenzten Spielraum für die Stadt, etwas an der Verkehrssituation zu ändern. Der Entwurf des aktuellen LAP wurde erstmals im Ausschuss Stadtentwicklung am 12.11.2019 vorgestellt und vom 18.11.2019 bis 18.12.2019 öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zum LAP zu geben. Diese wurden durch einen Anhörungstermin am 20.02.2020 nochmals vorgetragen und nach Abwägung eingearbeitet.
Derzeit liegen der Straßenbaubehörde die Maßnahmen zur Umsetzungsgenehmigung vor. Die Stadt Erkner wird regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss bzw. der Stadtverordnetenversammlung über den Umsetzungsstand und die weiteren Planungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen informieren.
Den vollständigen Lärmaktionsplanentwurf Stufe 3 und weitere Informationen finden Sie hier:
Ein Leseexemplar des Lärmaktionsplans liegt zudem im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstraße 6 - 8, Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung, im Raum 221 für Interessierte bereit.
Weitere Downloads:
Schienenlärm
Die Stadt Erkner arbeitet mit verschiedenen Bürgerinitiativen zur Durchsetzung von mehr Lärmschutz gegenüber der DB AG zusammen. Verstärkte Tätigkeiten gegen den Bahnlärm gibt es seit der Fertigstellung der Bahnanlagen im Bereich des Bahnhofs Erkner im Jahr 2010, darunter auch regelmäßige Lärmmessungen.
17.03.2023
Lärmaktionsplanung an Hauptschienenwegen
Seit dem 13. März 2023 läuft die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes. Alle Bürger:innen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat dafür die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürger:innen als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bunds darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplans. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger:innen den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Weitergehende Informationen zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf der Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamts und in dessen Broschüre.
08.09.2021
Hinsichtlich des Bahnlärms wird regelmäßig auf die Probleme der Stadt hingewiesen und bei bzw. mit den zuständigen Stellen der DB AG nach Lösungen gesucht.
Es wurde durch die Stadtverwaltung im Oktober 2020 erneut beim Eisenbahnbundesamt die Bereitschaft der Bahn für Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Wohnbebauung in Erkner erfragt. Insbesondere erfolgte dies vor dem Hintergrund der Errichtung der Tesla-Gigafactory und des in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kapazitätsausbaus des Schienengüterverkehrs. Das EBA verwies auf die in ihrem LAP integrierten und erst 2023 wieder zu aktualisierenden Prioritätskennziffern. Sofern vorzeitig ein entsprechendes Verkehrsraumkonzept durch den Landkreis LOS einen Kapazitätsausbau dokumentiert und damit verbunden eine Lärmvorsorge erfolgen muss, werden die Priorität Erkners vorzeitig überprüft.
Fluglärm
Die Stadt Erkner ist seit dem Jahr 2010 Mitglied in der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e. V. sowie Mitglied in der Fluglärmkommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz.
In den Zusammenkünften geht es vorwiegend um
- die rechtliche Durchsetzung der Schutzansprüche der Lärmbetroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht,
- die Aktivitäten zur Ausweitung des Nachtflugverbots,
- die Stadt Erkner als Mitinitiator der Volksinitiative gegen die 3. Start- und Landebahn,
- die Mitarbeit bei der Flugroutenplanung mit verschiedenen eigenen Anträgen und damit die Durchsetzung der Interessen der Bürger:innen der Stadt Erkner.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
SB Stadtentwicklung
Frau Knöchelmann
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-136
Fax +49 3362 795-29 136
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Frau Stein
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