Lärmschutz
Lärm ist zu einem ständigen Begleiter in unserem Alltagsleben geworden. Ob Verkehrslärm durch Kraftfahrzeuge, Züge oder Flugzeuge, Industrie- und Gewerbelärm, der bellende Hund oder der Rasenmäher des Nachbarn oder Sport- und Freizeitveranstaltungen – Lärm ist manchmal nicht nur störend, sondern auch gesundheitsgefährdend. Schlafstörungen, Bluthochdruck oder Tinnitus gehören mittlerweile zu den häufigsten Lärmfolgewirkungen. Umso wichtiger ist es, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastungen und schädlichen Auswirkungen zu finden, um somit einen größtmöglichen Lärmschutz zu erreichen.
Straßenlärm
Als eines der Gründungsmitglieder der Interessengemeinschaft Autobahnanliegergemeinden setzt sich die Stadt Erkner für einen besseren Lärmschutz der autobahnnahen Siedlungsgebiete an der Bundesautobahn A 10 ein. Außerdem ist die Stadt für die Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die kommunalen Straßen zuständig.
Stand: 2021
Lärmaktionsplan, 3. Stufe abgeschlossen
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BISchG) § 47 d ist die Stadt Erkner verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben mit dem Ziel, geplante und erfolgte Umgebungslärmminderungsstrategien und -maßnahmen zu dokumentieren. Erkner stellte seinen LAP im Jahre 2009 auf und entwickelte diesen 2015 mit seiner inhaltlichen Fortschreibung zur 2. Stufe sowie 2020 zur 3. Stufe. Ziel des LAP ist es zunächst, die Lärmbelastungsquellen, bei denen festgesetzte Grenzwerte (Auslösewerte) überschritten werden, zu identifizieren.
Relevante Umgebungslärmbelastungsquellen nach § 47 BISchG sind:
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Aufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr,
- Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr,
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Die Identifizierung erfolgt in der Verantwortung des Landesamts für Umwelt (LfU) bzw. des Eisenbahn-Bundesamts (EBA). In diesem Zusammenhang werden durch das LfU und die EBA strategische Lärmkartierungen erstellt. Diese weisen städtische Bereiche mit einer Überschreitung der Auslösewerte sowie der davon betroffenen Einwohnerzahl (Belastetenzahl) aus.
Die sich hieraus ergebenden Informationen dienen sowohl der Auswertung der bisher erfolgten Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm als auch der Planung diesbezüglicher mittel- und langfristiger Strategien. In den kommunalen Verantwortungsbereich fällt die Überwachung des Umgebungslärms infolge der Hauptverkehrsstraßen
- L30 (Neu-Zittauer Straße, Friedrichstraße, Bahnhofstraße, Woltersdorfer Landstraße),
- L38 (Fangschleusenstraße, Fürstenwalder Straße, Berliner Straße).
Die für diese Belastungsachsen durch das LfU bereitgestellten Lärmkartierungen bildeten die Grundlage für den Fortschreibung des LAP, 3. Stufe.
Der Lärmaktionsplan (3. Stufe) wurde am 23.04.2020 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Umsetzung richtet sich nach den im Lärmaktionsplan (LAP) enthaltenen vorgeschlagenen Maßnahmen und den Umsetzungsmöglichkeiten, welche die Stadt Erkner hat. Der Lärmaktionsplan wird durch die Kommune nur für den Straßenlärm erstellt. Aber auch hier gibt es aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten (z. B. Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg) begrenzten Spielraum für die Stadt, etwas an der Verkehrssituation zu ändern. Der Entwurf des aktuellen LAP wurde erstmals im Ausschuss Stadtentwicklung am 12.11.2019 vorgestellt und vom 18.11.2019 bis 18.12.2019 öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zum LAP zu geben. Diese wurden durch einen Anhörungstermin am 20.02.2020 nochmals vorgetragen und nach Abwägung eingearbeitet.
Derzeit liegen der Straßenbaubehörde die Maßnahmen zur Umsetzungsgenehmigung vor. Die Stadt Erkner wird regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss bzw. der Stadtverordnetenversammlung über den Umsetzungsstand und die weiteren Planungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen informieren.
Den vollständigen Lärmaktionsplanentwurf Stufe 3 und weitere Informationen finden Sie hier:
Ein Leseexemplar des Lärmaktionsplans liegt zudem im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstraße 6-8, Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung, im Raum 221 für Interessierte bereit.
Weitere Downloads:
Schienenlärm
Die Stadt Erkner arbeitet mit verschiedenen Bürgerinitiativen zur Durchsetzung von mehr Lärmschutz gegenüber der DB AG zusammen. Verstärkte Tätigkeiten gegen den Bahnlärm gibt es seit der Fertigstellung der Bahnanlagen im Bereich des Bahnhofs Erkner im Jahr 2010, darunter auch regelmäßige Lärmmessungen.
17.03.2023
Lärmaktionsplanung an Hauptschienenwegen
Seit dem 13. März 2023 läuft die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes. Alle Bürger:innen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat dafür die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürger:innen als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bunds darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplans. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger:innen den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Weitergehende Informationen zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf der Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamts und in dessen Broschüre.
08.09.2021
Schutz vor Bahnlärm – Erkner bleibt dran
Hinsichtlich des Bahnlärms wird regelmäßig auf die Probleme der Stadt hingewiesen und bei bzw. mit den zuständigen Stellen der DB AG nach Lösungen gesucht.
Es wurde durch die Stadtverwaltung im Oktober 2020 erneut beim Eisenbahnbundesamt die Bereitschaft der Bahn für Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Wohnbebauung in Erkner erfragt. Insbesondere erfolgte dies vor dem Hintergrund der Errichtung der Tesla-Gigafactory und des in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kapazitätsausbaus des Schienengüterverkehrs. Das EBA verwies auf die in ihrem LAP integrierten und erst 2023 wieder zu aktualisierenden Prioritätskennziffern. Sofern vorzeitig ein entsprechendes Verkehrsraumkonzept durch den Landkreis LOS einen Kapazitätsausbau dokumentiert und damit verbunden eine Lärmvorsorge erfolgen muss, werden die Priorität Erkners vorzeitig überprüft.
Fluglärm
Die Stadt Erkner ist seit dem Jahr 2010 Mitglied in der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e. V. sowie Mitglied in der Fluglärmkommission nach § 32b Luftverkehrsgesetz.
In den Zusammenkünften geht es vorwiegend um
- die rechtliche Durchsetzung der Schutzansprüche der Lärmbetroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht,
- die Aktivitäten zur Ausweitung des Nachtflugverbots,
- die Stadt Erkner als Mitinitiator der Volksinitiative gegen die 3. Start- und Landebahn,
- die Mitarbeit bei der Flugroutenplanung mit verschiedenen eigenen Anträgen und damit die Durchsetzung der Interessen der Bürger:innen der Stadt Erkner.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
SB Stadtentwicklung
Frau Knöchelmann
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-136
Fax +49 3362 795-29 136
knoechelmann@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |
leitung
Teamleiterin Stadtplanung
Frau Stein
Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de