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Kommunale Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet die Kommunen mit bis zu 100 000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen. Darüber hinaus regelt das WPG den Ablauf der Wärmeplanung.

Umsetzung

Zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erhält die Stadt Erkner für den Zeitraum von Mai 2024 bis April 2025 eine Förderung über die Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in der Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ziel ist es, mit der Unterstützung der lokalen Akteure und der Öffentlichkeit den für Erkner besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu finden. Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Das geförderte Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 67K27218 heißt "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Erkner".

Es ist unabdingbar, dass eine kommunale Wärmeplanung entwickelt wird, die den vom Bundesgesetzgeber definierten gesetzlichen Anforderungen und der lokalen Situation der Stadt Erkner gerecht wird sowie bedarfsgerecht, praxistauglich und wirtschaftlich umsetzbar ist. Zudem soll sie eine möglichst hohe Planungssicherheit für Investitionen durch Privathaushalte und Unternehmen hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsoptionen schaffen.

Der Auftrag zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung und darin inbegriffen auch die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im November 2024 an den externen Dienstleister, die EWE Netz GmbH, vergeben. Die Fertigstellung des Wärmeplans ist für das 3. Quartal 2025 anvisiert. Seit Dezember 2024 wird an einer Bestandanalyse gearbeitet, bei der verschiedene Daten u. a. bei den Versorgern bzw. Betreibern abgefragt und analysiert werden. Darauf aufbauend wird eine Potenzialanalyse erstellt, die als Grundlage für weitere Beratungen und Beteiligungen der lokalen Akteure und Öffentlichkeit dient. 

Die kommunale Wärmeplanung gibt sowohl der Stadt als auch den ortansässigen Unternehmen und privaten Haushalten die Möglichkeit, die zukünftige Wärmeversorgung mitzugestalten bzw. Planungssicherheit bei der Entscheidung für die ein oder andere Versorgungsart zu gewinnen. Lohnt sich die Investition in eine Wärmpumpe? Gibt es zukünftig eine bevorzugte Versorgungsvariante? Wird das Gebäude in einem Eignungsgebiet für Fernwärmenutzung liegen? Solche Fragen werden in Öffentlichkeitsveranstaltungen diskutiert und in die kommunale Wärmplanung einfließen.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
Frau Stein
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner 

Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de

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Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucher:innen ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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