Baurechtliche Satzungen
Unbeplanter Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich u. a. nach der Lage des Baugrundstücks. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, dem sogenannten „Innenbereich", darf in der Regel gebaut werden; der Außenbereich sollte dagegen von Bebauung möglichst freigehalten werden.
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) besitzt eine Kommune ergänzend zu der Bebauungsplanung die Möglichkeit, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich anhand der tatsächlichen örtlichen Situation abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.
Satzungsbeschluss: | 23.06.2004 |
In Kraft seit: | 20.10.2004 mit Bekanntmachung der Durchführung des Anzeigeverfahrens |
Stellplatzsatzung
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze wurde am 07.10.2021 beschlossen und ist am 15.12.2021 in Kraft getreten. Die Satzung soll dem hohen Parkdruck und dem dadurch teilweise ungeordneten Parken in Erkner entgegenwirken.
Spielplatzsatzung
Die Satzung der Stadt Erkner über die Herstellung von Kinderspielplätzen bei der Errichtung von Wohngebäuden (Spielplatzsatzung) wurde am 02.12.2021 beschlossen und ist am 19.01.2022 in Kraft getreten.
Aufgrund der zunehmenden Bautätigkeit sieht die Stadt Erkner Handlungsbedarf, genügend Kinderspielplätze bei der Errichtung von Wohngebäuden zur Verfügung stellen zu können.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
SB Bauleitplanung
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