© Stadt Erkner I Frieder Salm

Städtebauförderprogramm
„Lebendige Zentren”

Städte und Gemeinden stehen vor immer neuen Aufgaben und Herausforderungen. Um diese besser bewältigen zu können, unterstützen Bund und Länder die Kommunen mit Programmen zur Städtebauförderung. Erklärtes Ziel ist es, nachhaltige städtebauliche Strukturen zu schaffen und Missstände zu beseitigen.

Aus „Aktiven Stadtzentren” werden „Lebendige Zentren”

Seit 2020 konzentriert sich die Städtebauförderung auf nur noch drei statt vorher sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. Künftig orientiert sich die Förderung unter anderem an den regional unterschiedlichen Bedarfen.

Mit dem Programm „Lebendige Zentren" werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz" gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.

Grundlage für städtebauliche Maßnahmen sind unter anderem die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR). An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel. Gefördert werden können Einzelvorhaben innerhalb eines definierten Gebiets und auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts.

Die Finanzhilfen können zum Beispiel eingesetzt werden für:

  • Aufwertung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze),
  • Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung),
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzungen,
  • die Einrichtung eines City Managements, Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften,
  • die Umsetzung von Grün- und Freiräumen,
  • Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
  • die Beteiligung und Mitwirkung der Bürger:innen.

Im Januar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Erkner 2025 (INSEK) als Leitfaden für die kommenden Jahre beschlossen und somit die erste Hürde für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm genommen. Die Stadt Erkner hat sich daraufhin im Juni 2016 für das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadtzentren II (ASZ II)" beworben und im Oktober 2016 den ersten Zuwendungsbescheid für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts (städtebauliche Zielplanung) erhalten.

Das Zentrum der Stadt ist historisch und geografisch bedingt zweigeteilt in den Innenstadtbereich "Friedrichstraße" und "Bahnhof I Bahnhofsumfeld". Beide Räume weisen sich durch zentralörtliche Angebote aus und wurden bereits im INSEK als Handlungsschwerpunkte definiert. Durch die Aufnahme in das ASZ-II-Programm und Überführung in das Programm "Lebendige Zentren" sollen diese Teilstadtzentren gestärkt, weiterentwickelt und enger miteinander verknüpft werden.

Aus der Summe der im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) beschriebenen Zentralen Vorhaben (ZV) und der sich daraus ergebenden Agenda für die beabsichtigte Entwicklung unserer Stadt Erkner bis 2025 wurde eine „Städtebauliche Zielplanung" entwickelt.

Sie konkretisiert die Handlungsfelder und fokussiert die im INSEK enthaltenen – zum Teil miteinander vernetzten – Einzelmaßnahmen in ihren inhaltlichen und finanziellen Ausmaßen. Insofern übernimmt die „Städtebauliche Zielplanung" die Funktion eines Umsetzungspapiers für das INSEK Erkner 2025. 

Die hierin übergeordneten Ziele lauten:

  • Nachhaltige Stärkung des südlichen Stadtraums als Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich,
  • städtebauliche und funktionale Fortentwicklung des nördlichen Stadtzentrums (Bahnhofsumfeld),
  • räumliche und funktionale Verbindung der Teilstadtzentren (Friedrichstraße und Bahnhofsumfeld).

In der „Städtebaulichen Zielplanung" werden darüber hinaus die Fördergebietskulisse sowie der Zentrale Versorgungsbereich (ZVB) dargestellt. Der ZVB verläuft entlang der Achse Friedrichstraße – Bahnhof. Die „Städtebauliche Zielplanung" wie auch der ZVB wurden am 02.04.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner beschlossen.

Städtebauliche Zielplanung einschließlich ZVB und Gebietskulisse 
(Stand: 03/2019)
(pdf | 16.18 MB)
Download

Im September 2019 wurde die Genehmigung zur Ausführung der ersten Maßnahmen durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) erteilt. Dies betrifft zunächst ein Gesamtpaket aus voruntersuchungstechnischen Studien, Konzepten und Gutachten. Weiterhin erfolgte die Genehmigung für die erste investive Maßnahme, die Umgestaltung des Kirchvorplatzes, der Anfang 2021 weitestgehend fertiggestellt wurde.

1. Nachhaltige Stärkung des südlichen Stadtzentrums (Friedrichstraße) als Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich: 

  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume,
  • funktionale und qualitative Aufwertung des Einzelhandels.

2. Städtebauliche und funktionale Fortentwicklung des nördlichen Stadtzentrums (Bahnhof I Bahnhofsumfeld):

  • Stärkung der Zentrumsfunktion und Erhöhung der Nutzungsvielfalt,
  • Sicherung und Stärkung der Verkehrsknotenfunktion.

3. Räumliche und funktionale Verbindung der Teilstadtzentren Friedrichstraße und Bahnhof I Bahnhofsumfeld sowie Vernetzung der Akteure:

  • Verbesserung der baulichen und funktionalen Verknüpfung,
  • Mitwirkung und Kooperation verschiedener privater und öffentlicher Akteur:innen sowie der Bevölkerung vor Ort.

Kirchvorplatz in neuem Gewand

Abgeschlossen: April 2021

Im Frühjahr 2019 wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung des Kirchvorplatzes ausgelobt. Im Wettbewerbsverfahren hatte sich die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe im April 2019 für eines von vier Gestaltungskonzepten mit einem großen offenen Platz und unterschiedlichen funktionellen Möglichkeiten entschieden. Das ausgewählte Planungsbüro wurde im Juni 2019 mit der Planung beauftragt. Die Umgestaltung des Kirchvorplatzes wurde planmäßig im Jahr 2020 als erste bauliche Maßnahmen aus dem LZ-Programm und nach dem durch die SVV beschlossenen Entwurf umgesetzt.

Die Abnahme der Maßnahme erfolgte ordnungsgemäß. Der Kirchvorplatz ist mit seinem neuen Erscheinungsbild wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Bereits jetzt wird sichtbar, dass der Platz ein Gewinn für die Stadt und ihre Bürger:innen sein wird. Der zentrale Kirchvorplatz bietet Raum für verschiedene neue Veranstaltungsformate neben den schon etablierten Events Heimat- oder Lichterfest und lädt dank seiner modernen, offenen und zugleich barrierefreien Gestaltung zum Verweilen für Jung und Alt vor historischer Kulisse ein. Der regionale Wochenmarkt Erkner wurde ausgebaut und wird unter anderem durch eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums rund um den Kirchvorplatz zur Belebung des Zentrums Friedrichstraße beitragen.

Die geplante öffentliche Einweihungsveranstaltung konnte infolge des Covid19-Lockdowns nicht durchgeführt werden. In Kooperation mit der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH hat die Stadtverwaltung als Ersatz für eine Eröffnungsfeier vom 20.12. bis 30.12.2020 eine Lichtinszenierung des Platzes organisiert. Die Kirche wurde am letzten Tag der Beleuchtung noch einmal besonders in Szene gesetzt.

In den Sommermonaten boten die bunten Wasserfontänen eine willkommene Erfrischung besonders für die Kleinsten. Leider wird auch der neue Kirchvorplatz immer wieder Opfer des zunehmenden Vandalismus in Erkner.

Kirchvorplatz Stadt Erkner
© Stadt Erkner I Stefan Günther
Abendaufnahme Kirchvorplatz Erkner
© Stadt Erkner I Stefan Günther
Logos BMWSB, Städtebauförderung, Land Brandenburg
© Stadt Erkner

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
Teamleiterin Stadtplanung
Frau Stein
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr