Personalausweis
Ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs muss jeder Bundesbürger einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass erfüllen diese Funktion. Den Reisepass benötigen Sie allerdings nur bei Reisen außerhalb des Schengenraums.
Einen neuen Reisepass müssen Sie beispielsweise beantragen:
- bei Ablauf der Gültigkeit
- bei Namensänderung
- bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises (Verlustanzeige notwendig)
Zur Beantragung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist es zwingend nötig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Bringen Sie bitte Folgendes zur Beantragung mit:
- aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder vorläufiges Dokument)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (bei Eheschließung)
- Namensänderungsurkunde
- Einbürgerungsurkunde (deutsche Staatsangehörigkeit erworben)
Für Personen unter 16 Jahren gilt zusätzlich:
- das Kind muss persönlich anwesend sein,
- beide Sorgeberechtigte müssen anwesend sein oder
- wenn nicht beide Sorgeberechtigte anwesend sein können, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden (mit Ausweis der nicht anwesenden Person),
- Sorgerechtserklärung oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht von neueren Datums (Negativbescheid),
- soweit vorhanden das aktuelle Dokument (z. B. Kinderreisepass oder Reisepass),
- bei erstmaliger Ausstellung eines Personaldokuments die Geburtsurkunde.
Gültigkeit | Gebühr | |
vorläufiger Personalausweis: | max. 3 Monate | 10,00 € |
Personalausweis (unter 24 Jahre): | 6 Jahre | 22,80 € |
Personalausweis (ab 24 Jahre): | 10 Jahre | 37,00 € |
Format & Funktionen
Der Personalausweis hat ein praktisches Scheckkartenformat. Neben Ihren sichtbaren persönlichen Daten ist auch ein kontaktloser Chip im Ausweis enthalten. Der Chip enthält Ihre Ausweisdaten und Ihr Lichtbild, auch werden darin Ihre Fingerabdrücke gespeichert.
Der Personalausweis besitzt auch eine Online-Ausweis-Funktion (eID-Funktion). Mit dieser Funktion können Sie sich online oder an Automaten ausweisen und Ihre persönlichen Daten nutzen. Der neue Personalausweis ist auch für die elektronische Signatur geeignet. Hierfür muss der:die Inhaber:in sich an ein Trustcenter wenden, um ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben.
Reise- & Sicherheitshinweise
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
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