Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner hat in ihrer Sitzung am 02.04.2019 einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich des Schulstandorts Hohenbinder Weg 4 und der angrenzenden rückwärtigen Flächen zwischen Hohenbinder Weg, Eichhörnchenweg und Gerhart-Hauptmann-Straße beschlossen (Beschl.-Nr.: 6-28/651/19).
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich zum Vorentwurf um die Bereiche des Kitageländes, der rückwärtigen Bebauung der Gerhart-Hauptmann-Straße sowie um die Grünfläche und Bestandsbauten verkleinert und umfasst nun noch die Flurstücke 550, 551 (tlw.), 553, 554 (tlw.), 555 (tlw.), 568, 689, 690, 691, 692, 757, 759, 761 (tlw.), 773 (tlw.), 802, 804 und 806 der Flur 9, Gemarkung Erkner.
Das Plangebiet ist ca. 3 ha groß und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die stark begrünten Freiflächen und die Fläche eines Einfamilienhauses,
- im Osten durch die Gerhart-Hauptmann-Straße,
- im Südosten durch mehrgeschossige Wohnhäuser und dessen zugeordnete Grün- und Freiflächen
- im Südwesten durch den Hohenbinder Weg sowie einen Einzelhandel mit dessen Kundenparkplatz
- im Westen bzw. Nordwesten durch Wohnnutzungen in Mehrfamilienhäusern und eine Kindertagesstätte mit dessen Freiflächen.
Anlass und Ziele der Planaufstellung
Die vorliegende Planung sieht die Neuordnung des Quartiers zwischen Hohenbinder Weg, Eichhörnchenweg und Gerhart-Hauptmann-Straße vor. Dabei steht die Erweiterung der MORUS-Oberschule, die in der Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree liegt, im Vordergrund. Des Weiteren dient der Bebauungsplan der Nachverdichtung von Bauland sowie der Schaffung von neuen Wegeverbindungen durch das Quartier.
Zum Aufstellungsbeschluss im April 2019 wurde der Bebauungsplan mit "Schulzentrum" betitelt. Mit der Fortführung der Planungsabsicht 2022 wird der Bebauungsplan unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Erkner "Quartier am Eichhörnchenweg" fortgeführt. Die veränderte Bezeichnung des Bebauungsplans soll den verschiedenen, für das Plangebiet vorgesehenen Nutzungen, wie z. B. Wohn- und Schulstandort Rechnung tragen.
Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 07.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022. Parallel dazu wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In ihrer Sitzung vom 05.12.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner über die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Planvorentwurf beraten sowie den um die zuvor getroffenen Beschlüsse modifizierten Vorentwurf zum Entwurf und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planbegründung einschließlich grünordnerischem Fachgutachten sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen umweltbezogenen Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor:
- Landkreis Oder-Spree vom 22.09.2022
- Landesumweltamt Brandenburg vom 21.09.2022
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 20.09.2022
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1 | Planbegründung einschließlich grünordnerischem Fachgutachten mit Aussagen zu bau, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren der folgenden Umweltbereiche: |
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2 | Faunistisches Gutachten |
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3 | Schalltechnische Untersuchung zu Anlagen- und Verkehrslärm |
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Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zur Einsicht auf der Internetseite der Stadt Erkner und in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen.
Folgende Unterlagen liegen hier für Sie bereit:
Zeitgleich können Sie die Planunterlagen im Zeitraum vom 9. Januar bis einschließlich 10. Februar 2025 im Rathaus der Stadt Erkner (Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner I Ebene 2 I Foyer) während der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen.
Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können schriftlich an:
- Stadt Erkner I Ressort Bauen & Stadtplanung I Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner,
- per E-Mail an bosse@erkner.de
- oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
Teamleiterin Stadtplanung
Frau Stein
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de
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