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Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung Erkner hat in ihrer Sitzung am 07.04.2022 mehrheitlich die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich des Friedhofs zur Errichtung einer Sportanlage im Zusammenhang mit der Erweiterung der MORUS-Oberschule beschlossen (Beschl.-Nr.: 7-16/435/22).

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich zum Vorentwurf um zwei Flurstücke erweitert und umfasst nun die Flurstücke 1117, 1118, 1119 und 1120 der Flur 1, Gemarkung Erkner.

Das Plangebiet ist ca. 0,6 ha groß und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch das Flurstück 396/1 und der hierauf befindlichen Wohnbebauung,
  • im Osten durch die Bahntrasse,
  • im Süden durch das Flurstück 328 bzw. den dort befindlichen Friedhof,
  • im Westen durch das Flurstück 1137 bzw. die Gerhart-Hauptmann-Straße.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sportanlage Gerhart-Hauptmann-Straße"
© Geobasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sportanlage Gerhart-Hauptmann-Straße © Geobasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

Anlass und Ziele der Planaufstellung

Es hatte sich herausgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 der Stadt Erkner "Quartier am Eichhörnchenweg" für die Erweiterung der MORUS-Oberschule, vorwiegend für die Sportanlagen, nicht ausreichen. Daher steht die vorliegende Planung in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24 "Quartier am Eichhörnchenweg".

Der Bebauungsplan soll Baurecht für die Umsetzung einer Sporthalle schaffen und gleichzeitig den Standort der Außenflächen des Bauhofs der Stadt sichern.

Verfahren

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans handelt es sich um keine Maßnahmen der Innenentwicklung. gem. § 13a BauGB, da die Rahmenbedingungen des § 13a BauGB nicht erfüllt sind. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 07.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022. Parallel dazu wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

In ihrer Sitzung vom 27.02.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner über die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Planvorentwurf beraten sowie den Vorentwurf zum Entwurf und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planbegründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und sonstigen umweltbezogenen Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landkreis Oder-Spree vom 26.09.2022
  • Landesumweltamt Brandenburg vom 21.09.2022
  • Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 21.09.2022

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1Planbegründung einschließlich Umweltbericht:
 
  • Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden und Fläche
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Klima I Lufthygiene
  • Schutzgut Landschaftsbild
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den vorher genannten Schutzgütern
2Faunistische Untersuchungen
 
  • Brutvögel
  • Baumhöhlen und Stammrisse
  • Waldameise
  • Käfer
  • weitere geschützte Artengruppen
3Grünordnerisches Fachgutachten
 
  • Tiere und Pflanzen I biologische Vielfalt
  • Boden
  • Wasser
  • Klima I Luft
  • Landschaftsbild
4Schalltechnische Untersuchung
 
  • Anlagenlärm
  • Verkehrslärm

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Zeitraum vom 20. März bis einschließlich 25. April 2025.

In dieser Zeit liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Erkner (Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner I Ebene 2 I Foyer) während der Öffnungszeiten des Rathauses für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

Zeitgleich können die Unterlagen ab dem 20. März 2025 auf der Internetseite der Stadt Erkner unter www.erkner.de (Umwelt und Stadtentwicklung I Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Folgende Unterlagen liegen für Sie bereit:

Planzeichnung
(pdf | 1.48 MB)
Download
Planbegründung
(pdf | 2.43 MB)
Download
Umweltbericht
(pdf | 1.22 MB)
Download
Grünordnerisches Fachgutachten
(pdf | 2.77 MB)
Download
Faunistische Untersuchungen
(pdf | 2.03 MB)
Download
Schalltechnische Untersuchung
(pdf | 6.36 MB)
Download
Umweltbezogene Stellungnahmen
(pdf | 1.67 MB)
Download

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können schriftlich an:

  • Stadt Erkner I Ressort Bauen & Stadtplanung I Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner,
  • per E-Mail an bosse@erkner.de oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
Teamleiterin Stadtplanung
Frau Stein
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-184
Fax +49 3362 795-29 184
stein@erkner.de

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