© Jana Küchler

Fundtiere

Verirrte oder dem:r Halter:in dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannte:n Halter:in gelten als Fundtiere (§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Für ihre Versorgung und Unterbringung ist grundsätzlich das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bzw. nachts die Polizei verantwortlich (§ 2 Tierschutzgesetz – TierSchG). Wenn das Fundtier wieder bei dem:r Besitzer:in ist, sind darüber die vorher informierten Behörden, Ämter und Institutionen zu benachrichtigen.

Tier gefunden?

Was Sie tun können

Aus rechtlichen Gründen ist es unabdingbar, das Ordnungsamt oder nachts die Polizei über den Fund zu informieren. Hinterlassen Sie dort eine Fundmeldung mit der Beschreibung des Tieres und seinen besonderen Merkmalen. Prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um ein verirrtes oder entlaufenes Tier handelt, denn nicht jede streunende Katze ist ein Fundtier. Streunerkatzen sind herrenlos, das heißt, sie hatten noch nie einen Besitzer.

  • Trägt das Tier eine TASSO-Plakette? Dann ist es registriert, und Sie können das Tier sofort bei Tasso als Fundtier melden; der Eigentümer wird dann von Tasso informiert (TASSO-Kenn-Nr.).
  • Katzen haben oftmals eine Tätowierung in den Ohren. Tipp: Mit einer Taschenlampe von hinten gegen das Ohr geleuchtet, lässt sich die Nummer besser lesen.
  • Keine Tasso-Plakette oder Tätowierung im Ohr? Die meisten Tiere haben dann einen Transponder (Chip), der von Tierärzt:innen und Tierheimen oder vom Ordnungsamt ausgelesen werden kann.
  • Tasso Telefon: +49 6190 937-300
    Tasso Fax: +49 6190 937-400

  • Wann, wie und wo wurde das Tier gefunden?
  • Möglichst ein Foto des Fundtiers anfertigen oder eine genaue Beschreibung des Tiers beifügen (z. B. Fellfarbe, Rasse).
  • Auffälligkeiten wie Verletzungen oder Wunden angeben.
  • Lässt sich das Tier nicht einfangen, informieren Sie umgehend das Ordnungsamt.

Die Unterbringung von Fundtieren erfolgt im Tierheim. Tierärztliche Behandlungen von Verletzungen, akuten Erkrankungen und unerlässliche prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen sind erstattungsfähig.

Sollte ein:e Halter:in ermittelt werden, so werden die entstandenen Kosten auf den:die Halter:in umgelegt. Die Kosten richten sich nach Aufwand der Behandlungen und Dauer der Unterbringung.

Finderlohn 

Wird der:die Eigentümer:in innerhalb der Frist ermittelt, so steht dem:r Finder:in ein Finderlohn zu. Bei Fundtieren beträgt der Finderlohn nach § 971 Abs. 1 BGB 3 Prozent des Tierwerts. Der Finderlohn ist von dem:r Finder:in an den:die Eigentümer:in zu stellen.

Haustier bei TASSO registrieren

Flyer zur kostenlosen Registrierung Ihres Haustiers liegen im Rathaus aus. Sie können Ihr Haustier aber auch online registrieren

Wird ein entlaufenes Tier gefunden, kann der Finder den:die Vierbeiner:in direkt über die 24-Stunden-Notrufzentrale bei TASSO (Telefon +49 6190 937-300) melden. Falls der Hund eine TASSO-Plakette am Halsband oder Geschirr trägt, können die Mitarbeiter:innen am Telefon sofort überprüfen, auf wen der:die Vierbeiner:in registriert ist.

Falls keine Plakette vorhanden oder das Fundtier eine Katze ist, wird die Transpondernummer benötigt. Diese muss mit einem Transponder-Lesegerät ausgelesen werden. Sollte das Tier nicht bei Tasso registriert sein, forschen die Mitarbeitenden in internationalen Metasuchmaschinen wie PETMAXX und Europetnet. Ebenso kann es sein, dass bei Tasso schon eine Suchmeldung für das gefundene Tier vorliegt.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
SB Fundbüro I ruhender Verkehr
Frau Friesicke
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-128
Fax +49 3362 795-29 128
friesicke@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr