Verlust Ausweisdokument
Sie haben Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Personalausweis) verloren oder es wurde Ihnen gestohlen, dann melden Sie den Verlust zu Ihrem eigenen Schutz bitte unverzüglich im Bürgerbüro oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet.
Sperren der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird, da das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen nach der Sperrung nicht mehr möglich sind. Bei Meldung des Verlusts bzw. des Diebstahls im Bürgerbüro werden wir die Sperrung des Online-Ausweises sofort veranlassen.
Telefonische Sperrhotline für die Online-Ausweisfunktion
Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar (aus dem Ausland mit entsprechender Landesvorwahl gebührenpflichtig). Für die Sperrung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Wiederauffinden
Falls Sie Ihr Ausweisdokument wiederfinden sollten, melden Sie das Wiederauffinden bitte persönlich im Bürgerbüro. Erst wenn Sie es offiziell als aufgefunden gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht und Sie können Ihren wiedergefundenen Ausweis wieder nutzen.
Bitte beachten Sie
In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren offiziell bei den deutschen Behörden als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Das liegt daran, dass andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme möglicherweise weniger häufig aktualisieren. Um solche Unannehmlichkeiten beispielsweise im Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten und ein neues Dokument im Bürgerbüro zu beantragen.
Zur Anzeige des Verlusts Ihres Ausweisdokuments ist es zwingend nötig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Wurde das Dokument gestohlen, bringen Sie bitte die Diebstahlsanzeige der Polizei mit.
Sollten Sie kurzfristig nicht in der Lage sein (z. B. außerorts) ins Bürgerbüro zu kommen, so haben Sie vorab die Möglichkeit uns den Diebstahl oder Verlust schriftlich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Mitteilung Ihr persönliches Erscheinen nicht ersetzt.
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de
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Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
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Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
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