Führerschein
Sie haben die Möglichkeit Ihren Führerschein (Neuerteilung, Verlängerung, Erweiterung, Umtausch zum EU-Führerschein, usw.) bei der Führerscheinstelle des Landkreises Oder-Spree zu beantragen oder den Antrag im Bürgerbüro abzugeben.
Wir nehmen Ihren Antrag jedoch lediglich entgegen und übermitteln ihn dann an die vorgenannte Behörde. Über diesen Service hinausgehende Verpflichtungen bestehen unsererseits nicht. Daher sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme des Bürgerbüros die für Ihre Fahrerlaubnis relevanten Informationen bei der Führerscheinstelle einholen.
Für die Abgabe Ihrer Antragsunterlagen ist es nötig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Welche Unterlagen Sie genau für die Antragstellung benötigen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Landkreises Oder-Spree. Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen, Ansprechpartner des Landkreises sowie die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung.
Für den Service der Entgegennahme Ihres Antrags und der Weiterleitung erhebt die Stadt Erkner eine Gebühr in Höhe von 5,10 € sowie eine Gebühr in Höhe von 5,00 € für die notwendige Meldebescheinigung.
Diese beinhaltet nicht die Gebühren für die Herstellung des eigentlichen Führerscheins. Die Kosten hierfür werden direkt vom Landkreis Oder-Spree in Rechnung gestellt.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de
Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |