Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
Es gibt unterschiedliche Arten der Sozialhilfe. Sie sind in den Kapiteln des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt. In diesen wird erläutert, dass die Sozialhilfe dazu dient, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Dabei soll sie die Leistung so weit wie möglich dazu befähigen, unabhängig von ihr zu leben.
Sozialhilfeberechtigt ist nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Folgende Leistungsarten der allgemeinen Sozialhilfe gibt es:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Genauere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Sie erhalten den Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe im Bürgerbüro, im Sozialamt des Landkreises Oder-Spree oder zum Download hier. Diesen können Sie dann ausgefüllt, unterschrieben und um die notwendigen Unterlagen ergänzt an folgende Adresse schicken:
Landkreis Oder-Spree Der Landrat Dezernat IV / Sozialamt Liebknechtstraße 21 - 22 15848 Beeskow |
Welche Unterlagen zusätzlich zum Antrag notwendig sind, entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Landkreises Oder-Spree.
Der Antrag ist gebührenfrei.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de
Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |