Rundfunkbeitrag
Mit ihren Programmen haben die Rundfunkanstalten den gesetzlichen Auftrag, täglich möglichst viele Menschen mit Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Dabei wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie die Landesrundfunkanstalten auf Basis eines solidarischen Modells durch den Rundfunkbeitrag finanziert.
Folgende Online-Services werden u. a. auf den Internetseiten des Beitragservices angeboten:
- Wohnung an- / abmelden
- Nebenwohnung anmelden / befreien
- Änderung zum Beitragskonto
- Befreiung / Ermäßigung beantragen bzw. Wegfall der Voraussetzungen melden
- Abmeldung für Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen
Quelle: www.rundfunkbeitrag.de
Sie können die Anträge zur An- oder Abmeldung sowie zur Änderung im Bürgerbüro abgeben. Auch die Abgabe der Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist hier möglich.
Je nach Service und der zu erfüllenden Voraussetzungen sind die zu erbringenden Nachweise unterschiedlich. Für genauere Informationen lesen Sie bitte die Hinweise auf den Internetseiten des Beitragsservices. Hier stehen Ihnen alle Anträge zum Download zur Verfügung. Einige davon können sie auch direkt online ausfüllen.
Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros nehmen Ihren Antrag entgegen und übermitteln ihn für Sie an den Beitragsservice. Über diesen Service hinausgehende Verpflichtungen bestehen unsererseits allerdings nicht.
Die Anträge sind gebührenfrei.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de
Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |