Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) muss beantragt werden, wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Grundsätzlich können alle Wohnungssuchenden einen WBS beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Einpersonenhaushalt: | 15.600,00 € |
Zweipersonenhaushalt: | 22.000,00 € |
zzgl. für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: | 4.900,00 € |
zzgl. für Kinder nach § 32 Abs. 1-5 des EStG: | 2.000,00 € |
Zur Ermittlung Ihres Jahresbruttoeinkommens und aller Haushaltsangehörigen werden die letzten zwölf Monate vor Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen.
Der Antrag kann im Bürgerbüro gestellt werden, wo Sie auch die Antragsformulare erhalten. Sie stehen aber auch zum Download auf den Internetseiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Verfügung. Gern können Sie sich die Unterlagen herunterladen, ausfüllen und unterschrieben im Bürgerbüro abgeben.
Vergessen Sie dabei bitte nicht die notwendigen Nachweise/Belege beizulegen. Welche Unterlagen zusätzlich zum Antrag notwendig sind, können Sie dem WBS-Antragsformular entnehmen.
Gern beraten wir sie auch persönlich vor Ort im Bürgerbüro.
Der WBS hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Für die Ermittlung eines WBS wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
Beantragen Sie den WBS bei uns, so ist dieser nur für das Land Brandenburg gültig.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
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