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Schwerbehindertenausweis

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen gehören zu den Hauptaufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (nachfolgend LASV).

Dabei bildet das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (insbesondere § 2, §§ 151 ff. und §§ 228 ff SGB IX) die Grundlage für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Bewertung der Gesundheitsstörungen richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die rechtliche Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung.

Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt ausschließlich auf Antrag / Änderungsantrag. Diesen können Sie im Bürgerbüro erhalten. Eine Beratung oder Unterstützung unsererseits zum Antrag erfolgt nicht. Der Antrag kann wahlweise auch online gestellt werden: 

online beantragen

Den Antrag zum Feststellen der Schwerbehinderteneigenschaft erhalten Sie im Bürgerbüro. Sie können den Antrag allerdings auch online stellen und direkt Bild- und PDF-Dateien beifügen. 

Welche Angaben und Anlagen für den Antrag benötigt werden, entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Landesamts für Soziales und Versorgung Brandenburg

Der Antrag ist gebührenfrei.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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