© Stadt Erkner I Stefan Günther

Abmeldung Wohnsitz

Sollten Sie aus Erkner wegziehen, ist die Abmeldung nur erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und hat jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen.

Nebenwohnung abmelden

Eine Nebenwohnung müssen Sie nicht am Ort der Nebenwohnung abmelden. Dies kann auch am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland können wir in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug von Ihnen verlangen.

Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist es zwingend nötig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Bringen Sie bitte folgendes zur Beantragung mit:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Personen)
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug

Personen unter 16 Jahren

Bei Personen unter 16 Jahren obliegt die Abmeldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

Sprechzeiten

Montag

09:00 - 13:00 Uhr

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08:00 - 12:00 Uhr
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geschlossen

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