© Stadt Erkner I Stefan Günther

Meldebescheinigung

Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung

Meldebescheinigungen dienen als Nachweis Ihres derzeitigen Wohnsitzes.

In einer einfachen Meldebescheinigung sind folgende Daten eingetragen:

  • Familienname
  • Vornamen
  • frühere Namen
  • Ordens- / Künstlername
  • Geburtsname
  • Geburtsort / -land
  • derzeitige Anschrift(en)

Werden mehr Daten benötigt, kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Folgende Daten können dort zusätzlich aufgenommen werden:

  • gesetzliche:r Vertreter:in
  • Ehegatte:in
  • Lebenspartner:in
  • minderjährige Kinder
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Familienstand
  • frühere Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
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Zur Beantragung einer Meldebescheinigung ist es zwingend nötig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Bringen Sie bitte Folgendes zur Beantragung mit:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass

Für das Ausstellen einer Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen zum Zeitpunkt einer Eheanmeldung nicht älter als 14 Tage sein dürfen.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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