Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Behörde ist immer dann erforderlich (innerhalb von 14 Tagen), wenn innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Erkner:
- der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigniederlassung verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes wechselt
- der Gegenstand des Gewerbes auf Waren und Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftlich sind
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Personengesellschaften (jede:r für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafter:in ist dabei anzeigepflichtig, beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (jede:r Geschäftsführende ist anzeigepflichtig, beispielsweise GmbH, AG, UG)
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung, sofern Sie das Anmeldeformular vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt haben, alle erforderlichen Unterlagen vorliegen sowie keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Für eventuelle Rückfragen ist eine Telefonnummer und / oder eine E-Mail-Adresse anzugeben. Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zur Anmeldung sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen. Manche Gewerbe sind zudem erlaubnispflichtig (z. B. Makler, Bewacher, Betrieb einer Spielhalle). Hier erfolgt eine detaillierte Zuverlässigkeitsprüfung. Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden, sind weitere Unterlagen erforderlich. Die Unterlagen dazu finden Sie unter Gewerbeanmeldung.
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
- aktueller Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Identität
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
Bei Vertretung:
- Vollmacht mit Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person und des:r Bevollmächtigten
Bei juristischen Personen:
- Kopie des aktuellen Registerauszugs (z. B. Handelsregisterauszug, Genossenschafts- oder Vereinsregister) beziehungsweise Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
- ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführenden für jeder:n Geschäftsführenden
- Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrags sowie einer Vollmacht der Gründenden des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei zum Beispiel "GmbH i. G."
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
- Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Die Verwaltungsgebühr wird gemäß § 1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft (MWGebO) in der zuletzt geltenden Fassung erhoben und beträgt für natürliche und juristische Personen 25,00 €.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
SB Gewerbe I Lärm
Frau Kalischer
Telefon +49 3362 795-125
Fax +49 3362 795-29 125
kalischer@erkner.de
SB Gewerbe I ruhender Verkehr
Herr Goy
Telefon +49 3362 795-132
Fax +49 3362 795-29 132
goy@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |