Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig (innerhalb von 14 Tagen) anzuzeigen.
Eine Gewerbeanmeldung ist dann immer notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei:
- Neueinrichtung eines Betriebs
- Neueinrichtung einer Zweigniederlassung
- Neueinrichtung einer unselbständigen Zweigstelle
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform
- Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk
Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Personengesellschaften (jede:r für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafter:in ist dabei anzeigepflichtig, beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (jeder Geschäftsführende ist anzeigepflichtig, beispielsweise GmbH, AG, UG)
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, sofern Sie das Anmeldeformular vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt haben, alle erforderlichen Unterlagen vorliegen sowie keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Für eventuelle Rückfragen ist eine Telefonnummer und / oder eine E-Mail-Adresse anzugeben. Das Unterlassen der Anzeige zur Anmeldung des Gewerbes, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinweis
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig.
Zur Anmeldung sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen. Manche Gewerbe sind zudem erlaubnispflichtig (z. B. Makler, Bewacher, Betrieb einer Spielhalle). Hier erfolgt eine detaillierte Zuverlässigkeitsprüfung. Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.
bei persönlicher Erstattung der Anzeige:
- aktueller Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Identität
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
bei Vertretung:
- Vollmacht mit Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person und des:r Bevollmächtigten
bei juristischen Personen:
- Kopie des aktuellen Registerauszugs (z. B. Handelsregisterauszug, Genossenschafts- oder Vereinsregister) beziehungsweise Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
- ausgefülltes Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Geschäftsführenden für jeden Geschäftsführenden
- Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrags sowie einer Vollmacht der Gründenden des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei zum Beispiel "GmbH i. G."
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
- Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
bei Anmeldung eines Gaststättengewerbes:
- ein Nachweis über das beantragte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Weitere Anträge bei erlaubnispflichtigem Gewerbe
Bewachung
Makler & Immobilienvermittler
Märkte, Reisegewerbe & Wanderlager
Pfandleihe & Versteigerungsgewerbe
Spielhalle
Sonstige erlaubnispflichtige Gewerbe
Die Verwaltungsgebühr wird gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft (MWGebO) erhoben und beträgt
- natürliche Person 30,00 €
- juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter 55,00 €
- für jede:n weitere:n gesetzliche:n Vertreter:in 15,00 €
- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jede:n gesetzliche:n Vertreter:in um 10,00 €
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
SB Gewerbe I Lärm
Frau Kalischer
Telefon +49 3362 795-125
Fax +49 3362 795-29 125
kalischer@erkner.de
SB Gewerbe I ruhender Verkehr
Herr Goy
Telefon +49 3362 795-132
Fax +49 3362 795-29 132
goy@erkner.de
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