Gewerbe
Jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Diese Anmeldungspflicht besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs oder die Eröffnung einer weiteren Filiale ist anzeigepflichtig.
Nach § 14 Gewerbeordnung hat jeder Bürger gleichzeitig mit dem Beginn einer gewerblichen Tätigkeit, der Änderung der Betriebsanschrift, der Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit sowie der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeannmeldung, -ummeldung oder -abmeldung zu erstatten. Der Empfang der Gewerbeanzeige wird innerhalb von drei Tagen bescheinigt, sofern die Anzeige vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen sowie keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.
Hinweis
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist in der Regel eine Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
SB Gewerbe I Lärm
Frau Kalischer
Telefon +49 3362 795-125
Fax +49 3362 795-29 125
kalischer@erkner.de
SB Gewerbe I ruhender Verkehr
Herr Goy
Telefon +49 3362 795-132
Fax +49 3362 795-29 132
goy@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |