© Stadt Erkner I Stefan Günther

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die auf grünem Spezialpapier gedruckt wird. Sie bescheinigt der betreffenden Person, ob diese vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist ein Auszug davon.

Das Führungszeugnis ist in folgenden unterschiedlichen Ausführungen erhältlich:

Ein Privatführungszeugnis (einfaches Führungszeugnis) dient beispielsweise der Vorlage bei dem:r Arbeitgeber:in und wird meist für persönliche Zwecke benötigt.

Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird beispielsweise für die Erteilung einer Fahrerlaubnis benötigt und enthält neben strafrechtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Es wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.

Ein erweitertes Führungszeugnis enthält Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind und wird aus diesem Grund vor allem in diesem Bereich benötigt (z. B. an Schulen oder im Sportverein).

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Sie, wenn Sie neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis (je nach Antrag einfach, erweitert oder behördlich) die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaates.

online beantragen

Das Führungszeugnis können Sie unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses persönlich im Bürgerbüro beantragen oder direkt online beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Jugendliche ab 14 Jahren können das Führungszeugnis ohne den Personensorgeberechtigten beantragen.

Hinweise

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses müssen Sie eine schriftliche Aufforderung von der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Darin muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen für eine Erteilung vorliegen.

Zur Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Anschrift der Behörde
  • Ansprechperson
  • Verwendungszweck
  • Aktenzeichen

Für das Führungszeugnis wird eine Gebühr von 13,00 € erhoben.

Gebührenbefreiung

Von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis kann in bestimmten Fällen abgesehen werden (beispielsweise zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung).

Kontakt

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Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de

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