Gewerbezentralregisterauskunft
Als Privatperson (natürliche Person) können Sie die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro beantragen.
Der Antrag kann außerdem über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen. Sie benötigen dazu den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Gerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes (z. B. Smartphone).
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich im Bürgerbüro beantragen. Bringen Sie bitte folgendes zur Beantragung mit:
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Bürgerbüro
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-222
Fax +49 3362 795-255
buergerbuero@erkner.de
Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
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