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Hausnummer

Antrag auf Änderung I Zuweisung

Hausnummern dienen neben dem Privat- und Wirtschaftsverkehr der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie der Kennzeichnung von Gebäuden. Insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar.

Sie werden vom Sachbereich Liegenschaften auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben. Eine Änderung oder Vergabe von Hausnummern kann bei Erfordernis auch auf Veranlassung der Stadtverwaltung erfolgen.

Der:die Grundstückseigentümer:in ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen. Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des:der Eigentümer:in sowie Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erkner über die Festlegungen zur Hausnummerierung.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Grundstückseigentümernachweis oder Bevollmächtigung,
  • bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplan darzustellen.
Antrag auf Zuweisung I Änderung einer Hausnummer
gemäß der Ordnungsbehördlichen Satzung zur Hausnummerierung
(pdf | 0.15 MB)
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Die Gebühr für die Vergabe von Hausnummern beträgt laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erkner aktuell 85,30 €.

Satzung der Stadt Erkner zur Erhebung von Verwaltungsgebühren
(pdf | 1.11 MB)
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Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erkner über die Festlegungen zur Hausnummerierung
(pdf | 0.1 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
SB Liegenschaften
Frau Bohne
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-167
Fax +49 3362 795-29 167
bohne@erkner.de

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