Zufahrt
Der Neubau, Umbau und Rückbau von Zufahrten, Baustellenzufahrten, Zuwegungen und Bordabsenkungen ist gemäß § 18 BbgStrG eine Sondernutzung, da die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Die Herstellung von Zufahrten, Baustellenzufahrten, Zuwegungen und Bordabsenkungen in öffentlichen Verkehrsflächen ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Stadt Erkner einzureichen.
Zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der:die Auftraggeber:in der Bauarbeiten bekannt sein. Der:Die Baulastträger:in registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Herstellung zu überprüfen. Für alle Beteiligten wird so mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für die Baustelle eine Dokumentation des Eingriffs vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Die Stadt Erkner als Baulastträgerin kann dem:r Antragsteller:in Auflagen hinsichtlich der örtlichen Lage, der Art und Ausgestaltung der Zufahrt oder des Zugangs erteilen. Die Zufahrtsgenehmigung ersetzt keinesfalls weitere erforderliche Genehmigungen, wie etwa eine verkehrsrechtliche Anordnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Bedingungen der Stadt Erkner für die Erteilung einer Genehmigung zur Erstellung von Zufahrten und Zuwegungen, die dem Antrag beiliegen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
SB Tiefbau
Herr Schütz
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-180
Fax +49 3362 795-29 180
schuetz@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |