Wahlhelfende
Für die Durchführung von Wahlen ist die im Ehrenamt ausgeführte Tätigkeit der Wahlhelfenden Grundvoraussetzung. Sie sorgen im Wahllokal für eine reibungslose und korrekte Abwicklung der Wahl und zählen nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr die im Wahllokal abgegebenen Stimmen aus.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Tätigkeit im Wahlvorstand. Wollen Sie uns bei der nächsten Wahl unterstützen, dann melden Sie sich gern formlos schriftlich, per Mail oder telefonisch an oder nutzen Sie unsere Online-Anmeldung.
Erfrischungsgeld
Die Tätigkeit als Mitglied in einem Wahllokal ist ehrenamtlich und wird dementsprechend nicht vergütet. Jedoch erhält jedes Wahlvorstandsmitglied für den Einsatz ein Erfrischungsgeld.
Die Anmeldung kann formlos schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen. Gern können Sie auch unsere Online-Anmeldung nutzen.
Wahlvorstand
Der Wahlvorstand in einem Wahllokal setzt sich aus fünf bis neun Personen zusammen:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- ihrer oder seiner Stellvertretung
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- ihrer oder seiner Stellvertretung
- ein bis fünf Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschlussfähigkeit wird erreicht, wenn während der Wahlhandlung von 08:00 bis 18:00 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und die Schriftführerin oder der Schriftführer (oder ihre oder seine Stellvertretung). Für die Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Die Mindestzahl beträgt dann fünf Wahlvorstandsmitglieder.
Aufgaben des Wahlvorstands
Die Aufgaben des Wahlvorstands sind je nach Funktion abzugrenzen. Zur Übersichtlichkeit werden hier nur einige Beispiele benannt.
Wahlvorsteher:in
- trägt die Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes
- legt die Aufgaben für die einzelnen Wahlvorstandsmitglieder fest
- beaufsichtigt die ordnungsgemäße Stimmabgabe im Wahllokal
- meldet die im Wahlbezirk festgestellten Wahlergebnisse
Schriftführer:in
- betreut das Wählerverzeichnis und prüft dabei die Wahlberechtigung der Wählenden und vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- füllt die Niederschrift und die Schnellmeldung aus
Beisitzer:innen
- geben die Stimmzettel aus
- prüfen die Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtung und Personaldokument)
- zählen die Stimmzettel mit aus
- unterstützen die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher bei der Beaufsichtigung der Wahlkabinen
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Wahlbehörde
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-0
Fax +49 3362 795-255
wahlen@erkner.de
Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Wahlleitung
Frau Rusch, Wahlleiterin
Herr Haase, stellv. Wahlleiter