Wahlberechtigtenverzeichnis
Die Stadt Erkner führt auf Grundlage des Einwohnermelderegisters für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis, in dem alle Wahlberechtigten enthalten sind. Im Wahlberechtigtenverzeichnis werden von Amts wegen nur die wahlberechtigten Personen berücksichtigt, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Alle Wahlberechtigten haben das Recht auf Einsichtnahme der zu Ihnen eingetragenen Daten und können diese so auf Korrektheit überprüfen. Dabei ist die Einsichtnahme zu den allgemeinen Sprechzeiten des Bürgerbüros für die Werktage vom 20. bis zum 16. Tag vor der jeweiligen Wahl vorgesehen. Gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis kann, bei Verdacht auf Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit innerhalb des vorgenannten Zeitraums schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch bei der Stadt Erkner eingelegt werden.
Die Einsichtnahme ins Wahlberechtigtenverzeichnis erfolgt grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro zu den aktuellen Sprechzeiten und im Zeitraum vom 20. bis 16. Tag vor der jeweiligen Wahl.
Die Einsichtnahme zur Überprüfung der Richtigkeit durch Dritte ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Gern stehen wir Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail für Nachfragen zur Verfügung.
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Wahlbehörde
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-0
Fax +49 3362 795-255
wahlen@erkner.de
Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Wahlleitung
Frau Rusch, Wahlleiterin
Herr Haase, stellv. Wahlleiter