Vollstreckung I Forderungen
Die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde ist es, die öffentlich-rechtlichen Geldforderungen nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg (VwVGBdg) beizutreiben.
Für die Beitreibung der eigenen Forderungen (Steuern, Bußgelder, Gebühren u. a.), Forderungen anderer Behörden im Wege des Amtshilfeersuchens sowie sonstiger Gläubiger wird in das bewegliche und unbewegliche Vermögen vollstreckt. Dazu zählt beispielsweise die Vermögensermittlung im Vorfeld, die Abnahme der Vermögensauskunft, die gütliche Einigung sowie die Wegnahme von Gegenständen (Kraftfahrtzeuge u. a.) oder die Pfändung von Giro- und Sparkonten sowie Arbeitslohn.
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Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
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15537 Erkner
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