Schiedsstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander beziehungsweise Bürgern und Firmen, Vereinen oder Einrichtungen zu schlichten. Geschlichtet werden:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
- Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen
das heißt insbesondere:
- Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sowohl über Zahlung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen (keine obere Grenze des Streitwerts)
- Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses (vor einer Privatklage bei Gericht sind diese Straftaten oft Gegenstand des Versuches einer gütlichen Einigung, der so genannten Sühneverhandlung)
Im Gespräch wird versucht, Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass sich die streitenden Parteien einigen und einen Vergleich schließen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator mit seiner Gesetzeskenntnis beratend mit. Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt.
Kommt die Einigung – also der Vergleich – zustande, wird darüber ein Protokoll angefertigt, das die streitenden Parteien unterschreiben und der Schiedsmann mit Siegel und Unterschrift bestätigt. Der Vergleich ist nach Ablauf einer Einspruchsfrist rechtskräftig verbindlich und kann bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden.
Kommt eine Schlichtung nicht zustande, so entstehen den Parteien keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht als Mittel der Konfliktbeilegung steht jedem der Beteiligten weiterhin offen.
Hinweis
Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht werden nicht geschlichtet und es findet keine Rechtsberatung statt.
Die Schiedsstelle befindet sich im Rathaus der Stadt Erkner. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Präsenztermine und Schlichtungsverhandlungen finden nach vorheriger Vereinbarung oder entsprechender Ladung im Konferenzraum der Stadtverwaltung Erkner statt.
Für die Verfahrensgebühr, Schreib- und Portoauslagen ist bei der Antragstellung eine Vorauszahlung von 50,00 € zu leisten. Über die tatsächliche Gebühr wird nach Abschluss der Verhandlung eine Kostenrechnung erstellt.
Kontakt
Schiedsstelle Erkner
Stellvertretende Schiedsperson
Frau Totel
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 4459
Mobil +49 176 50049464
katrin.totel@schiedsperson.de
Sprechzeiten
nur nach vorheriger Vereinbarung