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Vergnügungssteuer

Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) sind die Gemeinden berechtigt, für die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen Vergnügungssteuern zu erheben. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, der nachfolgende Vergnügungen unterliegen:

     Das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

  1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
  2. in Schank-, Speise- oder Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.

Bitte nutzen Sie nachfolgende Vergnügungssteuererklärung. Sofern die abweichende Besteuerung nach §§ 5, 6 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkner nicht beantragt wird, so sind die Angaben gemäß § 4 der Satzung zu berücksichtigen.

Bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende, zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat zusenden.

Vergnügungssteuererklärung gemäß Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkner
(pdf | 0.35 MB)
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SEPA-Basis-Lastschriftmandat 
(pdf | 0.12 MB)
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Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung

1.in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§1 Abs.1 Buchstabe a)
 Apparate mit Gewinnmöglichkeit9 v. H. des Einspielergebnisses
 Apparate ohne Gewinnmöglichkeit30,00 €
 2.in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§1 Abs.1 Buchstabe b)
 Apparate mit Gewinnmöglichkeit 5 v. H. des Einspielergebnisses
 Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 15,00 €

Bei abweichender Besteuerung unter den Voraussetzungen des § 5 beträgt die Steuer je Kalendermonat und Apparat

1.für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
 a) in Spielhallen140,00 €
 b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten30,00 €
 2.für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
 a) in Spielhallen                                                     30,00 €
 b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten15,00 €

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkner
Satzung der Stadt Erkner über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
(pdf | 1.88 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern 
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de

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