Vergnügungssteuer
Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) sind die Gemeinden berechtigt, für die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen Vergnügungssteuern zu erheben. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, der nachfolgende Vergnügungen unterliegen:
Das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
- in Schank-, Speise- oder Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.
Bitte nutzen Sie nachfolgende Vergnügungssteuererklärung. Sofern die abweichende Besteuerung nach §§ 5, 6 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erkner nicht beantragt wird, so sind die Angaben gemäß § 4 der Satzung zu berücksichtigen.
Bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende, zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat zusenden.
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung
1. | in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§1 Abs.1 Buchstabe a) | |
---|---|---|
Apparate mit Gewinnmöglichkeit | 9 v. H. des Einspielergebnisses | |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit | 30,00 € | |
2. | in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§1 Abs.1 Buchstabe b) | |
Apparate mit Gewinnmöglichkeit | 5 v. H. des Einspielergebnisses | |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit | 15,00 € |
Bei abweichender Besteuerung unter den Voraussetzungen des § 5 beträgt die Steuer je Kalendermonat und Apparat
1. | für Apparate mit Gewinnmöglichkeit | |
---|---|---|
a) in Spielhallen | 140,00 € | |
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten | 30,00 € | |
2. | für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit | |
a) in Spielhallen | 30,00 € | |
b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten | 15,00 € |
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern
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Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
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Fax +49 3362 795-29 124
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