Sterbefallbeurkundung
Sterbefälle, die sich in Erkner ereignet haben, müssen dem Standesamt der Stadt Erkner innerhalb von 3 Werktagen angezeigt werden. Dies erledigt in der Regel der Bestatter oder die Pflegeeinrichtung für Sie.
Welche Urkunden das Standesamt für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt, teilen wir Ihnen gern persönlich oder telefonisch mit. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird der Sterbefall beurkundet und in das hiesige Register aufgenommen. Das Standesamt informiert dann die Meldestelle über das Ableben des Verstorbenen.
Die Gebühren entstehen nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK). Sterbeurkunden können grundsätzlich von Ehepartnern, den Kindern und Abkömmlingen sowie von Bevollmächtigten der Berechtigten oder des Verstorbenen beantragt werden.
Eine Sterbeurkunde kostet 16,00 €, jede weitere Urkunde in dem Arbeitsgang 8,00 €. Eine gebührenfreie Urkunde wird für die Sozialversicherung ausgestellt.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-114
standesamt@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |
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