© Stadt Erkner I Stefan Günther

Nachbeurkundung 

von Personenstandsfällen, die sich im Ausland ereignen 

Je nach Sachlage ist es möglich, beim Standesamt Personenstandsfälle, welche sich im Ausland ereignet haben, in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Damit wird das entsprechende Ereignis in ein deutsches Register eingetragen, wonach deutsche Urkunden und I oder mehrsprachige Auszüge des jeweiligen Registers ausgestellt werden können.

Es können Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle nachbeurkundet werden. Nachbeurkundungen gestalten sich mitunter als sehr speziell und sind nicht immer zwingend nötig. 

Gern beraten wir Sie dazu, welche Formalitäten und Vorschriften individuell einzuhalten sind.

Die Gebühren einer Nachbeurkundung belaufen sich derzeit auf mindestens 80,00 € für Geburten bzw. 85,00 € für Eheschließungen und Sterbefälle, zuzüglich der Gebühren für die Urkunden.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
Friedrichstraße 6 - 8
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Telefon +49 3362 795-114
standesamt@erkner.de

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