Pachtverträge
Die Stadt Erkner verpachtet eigene Grundstücke zu Erholungszwecken, als Kleingarten, zur Nutzung als Garage oder zu sonstigen Nutzungen an private und gewerbliche Nutzer:innen. Zu diesem Zweck werden Pachtverträge geschlossen. Interessenten für Pachtnutzungen können sich hier über aktuelle Angebote informieren oder eine schriftliche Interessenbekundung einreichen.
Weiterhin werden durch die Stadtverwaltung die Vorgänge zu Abschluss, Kündigung und Änderung von Pachtverträgen für städtische Grundstücke sowie die Klärung von Angelegenheiten, die sich aus diesen Verträgen ergeben, durchgeführt.
Es reicht eine formlose Einreichung der Anfrage, schriftlich per Post oder per E-Mail.
Für diese Leistungen fallen keine Gebühren an.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 60 I Bauen & Stadtplanung
SB Liegenschaften
Frau Bohne
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-167
Fax +49 3362 795-29 167
bohne@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |