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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer die auf Grundbesitz erhoben wird, das heißt auf Grundstücke und ihre Gebäude. Wird ein Objekt innerhalb eines Jahres verkauft, so ist die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres von dem bisherigen Eigentümer oder der bisherigen Eigentümerin zu leisten.

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessebetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Der Grundsteuermessbetrag wird anhand des Werts des Grundbesitzes durch das Finanzamt festgelegt. Der Grundlagenbescheid ist für den Folgebescheid verbindlich, daher sind Rechtsbehelfe oder Anträge zum Grundsteuermessbetrag an das zuständige Finanzamt zu richten.

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt automatisch mit Erwerb des Grundbesitzes. Nach Bearbeitung im zuständigen Finanzamt ergehen die Bescheide durch die Stadt Erkner. Entsprechende Unterlagen werden Ihnen postalisch zugesandt. 

Bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende, zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat zusenden.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat 
(pdf | 0.12 MB)
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Die aktuellen Hebesätze betragen:

  1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H.
  2. für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.

Haushaltssatzung 2024
Haushaltssatzung der Stadt Erkner für das Haushaltsjahr 2024
(pdf | 0.83 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern 
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de

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