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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer die auf Grundbesitz erhoben wird, das heißt auf Grundstücke und ihre Gebäude. Wird ein Objekt innerhalb eines Jahres verkauft, so ist die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres von dem bisherigen Eigentümer oder der bisherigen Eigentümerin zu leisten.

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessebetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Der Grundsteuermessbetrag wird anhand des Werts des Grundbesitzes durch das Finanzamt festgelegt. Der Grundlagenbescheid ist für den Folgebescheid verbindlich, daher sind Rechtsbehelfe oder Anträge zum Grundsteuermessbetrag an das zuständige Finanzamt zu richten.

Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B 

ab 01.01.2025 in Erkner

Zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2024 die Herabsetzung der Hebesätze in der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Zukünftig liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) bei 100 % und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) bei 235 %.

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Damit entfällt die Basis für die Vorauszahlungen für 2025. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben, das heißt für 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen; bis dahin sollen bitte keine Zahlungen für 2025 erfolgen.

Aufgrund der Grundsteuerreform geht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden ab dem 01.01.2025 die Besteuerung der Nutzerin oder des Nutzers auf die Eigentümerin oder den Eigentümer über und somit entfällt für Nutzende von Garagen, Kleingärten, Bungalows und ähnlichem die Steuerpflicht. Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt automatisch mit Erwerb des Grundbesitzes. Nach Bearbeitung im zuständigen Finanzamt ergehen die Bescheide durch die Stadt Erkner. Entsprechende Unterlagen werden Ihnen postalisch zugesandt. 

Bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende, zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat zusenden.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat 
(pdf | 0.12 MB)
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Die aktuellen Hebesätze betragen:

  1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 100 v. H.
  2. für Grundstücke (Grundsteuer B) 235 v. H.

Haushaltssatzung 2024
Haushaltssatzung der Stadt Erkner für das Haushaltsjahr 2024
(pdf | 0.83 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern 
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de

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