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18.10.2024

Aufruf zur Schulanmeldung 2025

Für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren wurden

Gemäß § 37 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der zuletzt gültigen Fassung beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 51 und in Verbindung mit § 37 Abs. 1 BbgSchulG über die Aufnahme in die Schule.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Der Antrag ist an der zuständigen Grundschule zu stellen. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. 

Auf der Grundlage des § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes und gemäß der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschulen in der Stadt Erkner (Schulbezirkssatzung) vom 19.12.2003 wird in der Stadt Erkner ein Schulbezirk gebildet, welcher das gesamte Gebiet der Stadt Erkner umfasst. Somit sind die schulpflichtig werdenden Kinder, deren Wohnung sich in der Stadt Erkner befindet, in der Löcknitz-Grundschule Erkner bei der Schulleitung anzumelden.

Anträge auf Zurückstellung gemäß § 51 Abs. 2 BgbSchulG sind bei der Anmeldung zu stellen. Kinder die im Jahr 2024 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

Online-Anmeldungen für das Schuljahr 2025 I 2026

für die Löcknitz-Grundschule Erkner, 15537 Erkner, Friedrichstraße 25

in der Zeit vom 11.11. bis 15.11.2024

Alle Eltern erhalten bis Anfang November dazu einen Elternbrief, wo alle dafür nötigen Informationen und Zugänge enthalten sind.

Alle Kinder, deren Wohnung sich in der Stadt Erkner befindet, sind zuerst in der Löcknitz-Grundschule Erkner anzumelden. Anträge zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule sind bei der Anmeldung erhältlich.

Persönliche Vorstellung des Kindes

Die persönliche Vorstellung des Kindes und die Abgabe der für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen erfolgt am 10.12. und 11.12.2024. Termine und Zeitfenster werden hierzu gesondert vereinbart.

Anmeldungen für einen Platz im Hort sind ab 10.12.2024 per E-Mail möglich an kita-koboldland@drk-mohs.de.