Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B
Zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2024 die Herabsetzung der Hebesätze in der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Zukünftig liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) bei 100 % und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) bei 235 %.
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Damit entfällt die Basis für die Vorauszahlungen für 2025. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben, das heißt für 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen; bis dahin sollen bitte keine Zahlungen für 2025 erfolgen.
Aufgrund der Grundsteuerreform geht für Grundstücke auf fremden Grund und Boden ab dem 01.01.2025 die Besteuerung der Nutzerin oder des Nutzers auf die Eigentümerin oder den Eigentümer über und somit entfällt für Nutzende von Garagen, Kleingärten, Bungalows und ähnlichem die Steuerpflicht. Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.