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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, der jeder im Inland geführte Gewerbebetrieb unterliegt. Sie wird für jedes in der Gemeinde ansässige Gewerbe oder jedes dort betriebene wirtschaftliche Unternehmen festgesetzt. Die Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist der vom zuständigen Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird anhand des Gewerbeertrags berechnet, welcher auf Grundlage des Gewinns eines Gewerbebetriebs ermittelt wird. 

Der Hebesatz der Gemeinde wird mit dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert und ist in der Haushaltssatzung festgelegt. Der Grundlagenbescheid ist für den Folgebescheid verbindlich, daher sind Rechtsbehelfe oder Anträge zum Gewerbesteuermessebetrag an das zuständige Finanzamt zu richten.

Hinweis

Basierend auf oben genannten erteilten Bescheiden erfolgt die Erhebung der Gewerbesteuer. Grundlage hierfür ist die Meldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt der Stadt Erkner. Weitere Informationen und Dokumente finden Sie hier: 

Gewerbe

Die Ermittlung der Gewerbesteuer erfolgt automatisch mit Meldung im Gewerbeamt. Die einzureichenden Unterlagen sowie das zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat finden Sie unter Gewerbe.

Bei Änderung Ihrer Kontodaten können Sie uns das nachfolgende zum Einzug notwendige SEPA-Basis-Lastschriftmandat zusenden.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat
(pdf | 0.12 MB)
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Der aktuelle Hebesatz beträgt 340 v. H.

Haushaltssatzung 2024
Haushaltssatzung der Stadt Erkner für das Haushaltsjahr 2024
(pdf | 0.83 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 20 I Finanzen & Wirtschaft
SB Steuern 
Frau Zuchel-Lindgrön
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-124
Fax +49 3362 795-29 124
steuern@erkner.de

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