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Gewerbeanmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig (innerhalb von 14 Tagen) anzuzeigen.

Eine Gewerbeanmeldung ist dann immer notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei:

  • Neueinrichtung eines Betriebs
  • Neueinrichtung einer Zweigniederlassung
  • Neueinrichtung einer unselbständigen Zweigstelle
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform
  • Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Personengesellschaften (jede:r für eine Personengesellschaft vertretungsberechtigte Gesellschafter:in ist dabei anzeigepflichtig, beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (jeder Geschäftsführende ist anzeigepflichtig, beispielsweise GmbH, AG, UG)

Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, sofern Sie das Anmeldeformular vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt haben, alle erforderlichen Unterlagen vorliegen sowie keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Für eventuelle Rückfragen ist eine Telefonnummer und / oder eine E-Mail-Adresse anzugeben. Das Unterlassen der Anzeige zur Anmeldung des Gewerbes, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Hinweis

Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig.

Gewerbeanzeige online

Zur Anmeldung sind die nachstehenden Unterlagen einzureichen. Manche Gewerbe sind zudem erlaubnispflichtig (z. B. Makler, Bewacher, Betrieb einer Spielhalle). Hier erfolgt eine detaillierte Zuverlässigkeitsprüfung. Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden, sind weitere Unterlagen erforderlich.

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Identität
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person und des:r Bevollmächtigten

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszugs (z. B. Handelsregisterauszug, Genossenschafts- oder Vereinsregister) beziehungsweise Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • ausgefülltes Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Geschäftsführenden für jeden Geschäftsführenden
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrags sowie einer Vollmacht der Gründenden des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei zum Beispiel "GmbH i. G."
  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
  • Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten

bei Anmeldung eines Gaststättengewerbes:

  • ein Nachweis über das beantragte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
  • ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
GewA 1 I Gewerbe-Anmeldung
nach § 14 GewO oder § 55c GewO
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Beiblatt bei mehreren Geschäftsführenden
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Weitere Anträge bei erlaubnispflichtigem Gewerbe

Bewachung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO
Bewachungsgewerbe
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Makler & Immobilienvermittler

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO
Makler, Bauträger, etc.
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Immobiliendarlehensvermittler
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 Satz 1 GewO 
Honorar-Finanzanlagenberater
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO 
Finanzanlagenvermittler
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Märkte, Reisegewerbe & Wanderlager

Antrag auf Erteilung einer Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
z. B. Spezialmarkt, Jahrmarkt, Volksfest
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Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO 
(pdf | 0.08 MB)
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Anzeige einer Verkaufsveranstaltung gem. § 56a GewO 
Wanderlager
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Pfandleihe & Versteigerungsgewerbe

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 GewO 
Pfandleihgewerbe
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34b GewO
Versteigerungsgewerbe
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Spielhalle

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 33 und 60a GewO
Spiele
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Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis
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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis
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Sonstige erlaubnispflichtige Gewerbe

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Prostitutionsgewerbe
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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG
Prostitutionsgewerbe
(pdf | 0.08 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33a GewO 
Schaustellung von Personen
(pdf | 0.08 MB)
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Anzeige gemäß § 20 ProstSchG 
Prostitutionsveranstaltung
(pdf | 0.07 MB)
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Anzeige gemäß § 21 ProstSchG
Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
(pdf | 0.07 MB)
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Die Verwaltungsgebühr wird gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft (MWGebO) erhoben und beträgt 

  • natürliche Person 30,00 €
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter 55,00 €
  • für jede:n weitere:n gesetzliche:n Vertreter:in 15,00 €
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jede:n gesetzliche:n Vertreter:in um 10,00 €

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 32 I Ordnung & Umwelt
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

SB Gewerbe I Lärm
Frau Kalischer
Telefon +49 3362 795-125
Fax +49 3362 795-29 125
kalischer@erkner.de

SB Gewerbe I ruhender Verkehr
Herr Goy
Telefon +49 3362 795-132
Fax +49 3362 795-29 132
goy@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr