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Stellenangebote

Haben Sie Interesse an einer Beschäftigung bei der Stadt? Informieren Sie sich hier über die Stellenangebote der Stadt Erkner. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Stellenausschreibungen sind jeweils bis zum Ende der Bewerbungsfrist veröffentlicht. 

Bitte beachten Sie, dass Initiativbewerbungen keine Berücksichtigung finden können.

Ausbildung Straßenwärter:in (m/w/d)

Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife oder ein vergleichbar

Auf die Spur

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
SB Personal
Frau Krusche
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-109
Fax +49 3362 795-29 109
bewerbung@erkner.de

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag     

13:30 - 17:00 Uhr

Ausbildungsangebote
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Ausbildung zum:r Straßenwärter:in (m/w/d)

Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife oder ein vergleichbarer Schulabschluss

In der Stadt Erkner ist zum Ausbildungsjahr 2025 eine Ausbildungsstelle zum:r Straßenwärter:in (m/w/d) zu besetzen.

Der Straßenwärter / die Straßenwärterin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es gilt der Tarifvertrag für Auszubildende für den öffentlichen Dienst.

Die Berufsschule findet im Oberstufenzentrum Havelland in Friesack statt. Im überbetrieblichen Ausbildungszentrum Bauwirtschaft in Cottbus werden die praktischen Grundlagen vermittelt. Für die Ausbildungszeiten in Friesack und Cottbus besteht die Möglichkeit einen Wohnheimplatz zu nutzen.

Anforderungen und Voraussetzungen:

  • Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife oder ein vergleichbarer Schulabschluss
  • sehr gute bis gute Noten in den Naturwissenschaften und technisches Interesse am Umgang mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
  • handwerkliches Geschick
  • Umsicht und Aufmerksamkeit
  • Trittsicherheit und Schwindelfreiheit
  • die Bewerber:innen sollten interessiert und aufgeschlossen sein, gern im Team arbeiten und keinerlei Probleme mit praktischer Tätigkeit im Freien bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit haben
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem JArbSchG ist von Minderjährigen vorzulegen. Außerdem sind ein betriebsärztliches Eignungsgutachten für diesen Beruf sowie ein augenärztlicher Sehtest zur Berechtigung der Führerscheinklasse C erforderlich. Die Untersuchungen werden durch die Stadt Erkner veranlasst. Allergiker sind für diese Ausbildung nicht geeignet.

Nach erfolgreicher Beendigung der Berufsausbildung sind entsprechende Tätigkeiten bei kommunalen Bauhöfen, aber auch bei Autobahn- und Straßenmeistereien möglich.

Flyer Ausbildung zum Straßenwärter:in
(pdf | 3.66 MB)
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Wenn Sie Interesse an dieser Ausbildung haben, senden Sie bitte Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopie der letzten Zeugnisse, ggf. Nachweise zu Praktika, bei unter 18-Jährigen eine Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung) bis zum 28.02.2025 mit dem Kennwort "Ausbildung Straßenwärter:in" an die

 Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
SB Personal
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
 oder per E-Mail an bewerbung@erkner.de.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten, die mit der Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch anfallen, nicht durch die Stadt Erkner erstattet werden.

Hinweis: Die Stadt gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Gleichstellungsgesetz. Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichstellte Menschen grundsätzlich geeignet. Bei gleicher Qualifikation und Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.