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Wappen & Logo

Verwendung für Werbemittel

Sie möchten Ihrer Verbundenheit zu Erkner Ausdruck verleihen und das Logo auf einem Plakat oder Trikot einbinden? In diesem Fall können Sie einen formlosen Antrag zur Verwendung stellen. Verbunden mit der Genehmigung ergehen nachstehende Auflagen zur Nutzung. 

Das Wappen der Stadt Erkner stellt ein kommunales Hoheitszeichen und bleibt selbstverständlich auch als solches bestehen. Gemäß § 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) ist die Abbildung kommunaler Wappen zu wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken sowie für den Unterricht oder staatsbürgerliche Bildung jedermann erlaubt. Für jede andere Verwendung ist eine Genehmigung der wappenführenden Körperschaft notwendig. Eine Nutzung des Wappens der Stadt Erkner für Plakate oder ähnliches wird jedoch nur in Ausnahmefällen genehmigt. 

Für den beantragten Zweck wird Ihnen eine Genehmigung bis auf Widerruf erteilt, wobei folgende Auflagen gelten:

  1. Die Verwendung des Logos darf das Ansehen der Stadt Erkner nicht gefährden oder schädigen.
  2. Jeder Anschein einer amtlichen Verwendung des Logos ist zu vermeiden.
  3. Die Art der Beteiligung der Stadt Erkner muss definiert sein (mit Unterstützung, im Auftrag o. ä.).
  4. Für die Verwendung des Logos gelten folgende Vorgaben:
    1. Verwendung unbedingt mit Kontrast zum Hintergrund, möglichst auf weißem Hintergrund (alternativ stehen weitere Farbvarianten zur Verfügung).
    2. Der Schutzraum entspricht 12 % der Breite des Logos. In diesem Bereich darf keine Grafik sowie kein Text oder Plakatrand liegen.
    3. Verwendung ausschließlich in Mindestbreite von 24,5 mm, zudem ist die Logogröße für A4 auf 48,7 mm festgelegt, sofern dies umsetzbar ist.
    4. Das Logo darf nicht verzerrt oder mit anderen Proportionen oder Farben verwendet werden. Die Farbwiedergabe hat originalgetreu zu erfolgen.
  5. Vor jeder Art der Veröffentlichung (Druck, Website etc.) hat eine Freigabe durch die Stadt Erkner zu erfolgen. Der Entwurf ist hierfür zu senden an ci@erkner.de.

Der Antrag kann unter Benennung des Zwecks formlos per E-Mail oder Post gestellt werden. Nach erteilter Genehmigung sind oben genannte Auflagen zu beachten, insbesondere ist ein Abzug des Endprodukts an benannte E-Mail-Adresse zur Freigabe zu senden.

Die Prüfung und Genehmigung ist gebührenfrei. 

Bei Verletzung der Auflagen oder Verwendung ohne Genehmigung behält sich die Stadt Erkner vor, ein Bußgeld zu erheben.

Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 10 I Hauptverwaltung
SB Versicherungen
Frau Meyer
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-143
Fax +49 3362 795-29 143
meyer@erkner.de

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