Geburtenzuschuss
Anlässlich der Geburt eines Kinds und für die Anschaffung der Erstausstattung Ihres Nachwuchses unterstützt Sie die Stadt Erkner mit einem Geburtenzuschuss in Höhe von 250,00 €.
Hinweis
Mietenden bei der Wohnungsgesellschaft Erkner werden auf Antrag zwei Monatsnettokaltmieten erlassen.
Der Antrag kann persönlich im Bürgerbüro, im Ressort 40 I Bildung & Soziales oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. Bei Mehrlingsgeburten kann der Zuschuss für alle Kinder auf einem Formular zusammen beantragt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Meldebescheinigung des Bürgerbüros,
- Geburtsurkunde des Kinds, für das der Zuschuss beantragt wird,
- bei Erhalt von nachfolgenden Leistungen bitte unbedingt eine vollständige Kopie des jeweiligen aktuellen Bescheids beifügen:
- Grundsicherung für Arbeitssuche nach SGB II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2004.
Kontakt
Stadt Erkner
Ressort 40 I Bildung & Soziales
SB Soziales I Senioren I Vereinsförderung
Frau Herrmann
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner
Telefon +49 3362 795-154
Fax +49 3362 795-29 154
herrmann@erkner.de
Sprechzeiten
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 17:00 Uhr |