Auslegung der aktuellen Lärmaktionsplanung
Gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG ist die Stadt Erkner verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben, mit dem Ziel, geplante und erfolgte Umgebungslärmminderungsstrategien und -maßnahmen zu dokumentieren. Erkner hat zuletzt 2020 den Lärmaktionsplan (3. Stufe) erarbeitet. Die verpflichtende Teilnahme der Kommunen an der nunmehr 4. Runde der Fortschreibung der Lärmaktionspläne ergibt sich aus den genannten Gesetzesregelungen, die unter anderem eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsehen.
In diesem Rahmen erfolgt in der Zeit vom 02.12.2024 bis 16.12.2024 eine öffentliche Auslegung des bisherigen Lärmaktionsplans (3. Stufe), der Lärmkartierung 2022 des Landesamts für Umwelt sowie der Berichterstattung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Rathaus der Stadt Erkner (Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner I Ebene 2 I Foyer). Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Alternativ sind die Unterlagen während des Auslegungszeitraums auf der Website der Stadt Erkner unter www.erkner.de (Umwelt & Stadtentwicklung I Öffentlichkeitsbeteiligung) abrufbar.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, zu den Inhalten des Lärmaktionsplans schriftlich Stellung zu beziehen. Hinweise und Anregungen können bis zum 18.12.2024 per Post an die Stadt Erkner (Ressort 60 I Friedrichstraße 6 - 8 I 15537 Erkner) oder per E-Mail an Laerm@erkner.de gesendet werden. Die Stellungnahmen werden durch die Stadtverwaltung geprüft und finden ggf. Beachtung für die aktuelle und zukünftige Bearbeitung der Lärmaktionsplanung bzw. der strategischen Maßnahmenentwicklungen zur Eindämmung von grenzüberschreitendem Umgebungslärm.
Erkner, 21.11.2024
gez. Henryk Pilz
Bürgermeister