© Stadt Erkner I Stefan Günther

Vereinsförderung

Für Vereine sowie auch Selbsthilfegruppen und Initiativen, die mit ihrer Tätigkeit zur Gestaltung des Gemeinwohls beitragen, gewährt die Stadt Erkner Zuschüsse gemäß Richtlinie der Stadt Erkner zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, auch Vereinsförderrichtlinie.

Beantragt werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen worden sind und bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheids auch nicht begonnen werden. Ausgenommen sind Anträge zu laufenden Kosten wie Betriebskosten und Kosten für Verbrauchsmaterial.

Bevorzugt bewilligt werden Anträge, deren Maßnahmen und Projekte:

  • öffentlich zugänglich sind und öffentliches Interesse erwarten lassen,
  • fester Bestandteil des öffentlichen Lebens sind,
  • benachteiligte Bevölkerungsgruppen einbeziehen,
  • große Außenwirkung erreichen,
  • die Kooperation von Vereinen untereinander unterstützen,
  • zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der Stadt beitragen oder
  • einen bildungs- und kulturpolitischen Bezug haben.

Der nachfolgende Antrag kann persönlich im Ressort 40 I Bildung & Soziales oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden.

Bei erstmaliger Antragstellung sind als aktuelle Kopie beizufügen:

  • Vereinssatzung
  • Vereinseintrag
  • Gemeinnützigkeitserklärung
  • ggf. Verträge wie Mietvertrag, Honorarvertrag

Bei wiederholter Antragstellung müssen diese Unterlagen nur dann beigefügt werden, wenn sich Veränderungen ergeben haben. Es ist jedoch eine Bestätigung des Verwendungsnachweises aus vorheriger Beantragung beizulegen.

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen an Vereine gemäß Vereinsförderrichtlinie der Stadt Erkner
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Antrag auf Gewährung von Zuschüssen an Vereine gemäß Vereinsförderrichtlinie der Stadt Erkner
inkl. Anlage 1 und 2
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Auszahlungsantrag

Der Anspruch auf Auszahlung darf nur mit Zustimmung der Stadt Erkner abgetreten werden. Nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheides durch die Stadt Erkner kann die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden.

Anlage 1 I Auszahlungsantrag
zum Antrag auf Gewährung von Zuschüssen an Vereine gemäß Vereinsförderrichtlinie der Stadt Erkner
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Verwendungsnachweis

Zuschussempfänger haben zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Gewährte Zuschüsse sind zweckgebunden und nur für die bewilligte Maßnahme einzusetzen. Nicht oder nicht sachgerecht eingesetzte finanzielle Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen.

Der zahlenmäßige Nachweis beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem bezuschussten Vorhaben angefallen sind. In der Höhe des bewilligten Zuschusses sind Originalbelege beizufügen.

Im Sachbericht sind die Verwendung des Zuschusses sowie die erzielten Ergebnisse darzustellen.

Anlage 2 I Verwendungsnachweis
zum Antrag auf Gewährung von Zuschüssen an Vereine gemäß Vereinsförderrichtlinie der Stadt Erkner
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Bestätigung zum Verwendungsnachweis

Die Bestätigung zum Verwendungsnachweis wird nach Prüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen von der Stadt Erkner erstellt und dient als Nachweis eines vollständigen und unbeanstandeten Verwendungsnachweises.

Ein erneuter Antrag kann erst nach Vorliegen dieser Bestätigung gestellt werden.

Anträge auf Bezuschussung können bis zum 30. Juni des Vorjahres gestellt werden. Sollte ein Härtefall vorliegen, so kann der Antrag auch nach dem vorgesehenen Antragsdatum gestellt werden.

Vereinsförderrichtlinie
Richtlinie der Stadt Erkner zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine
(pdf | 0.7 MB)
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Kontakt

Stadt Erkner
Ressort 40 I Bildung & Soziales
SB Soziales I Senioren I Vereinsförderung
Frau Herrmann
Friedrichstraße 6 - 8
15537 Erkner

Telefon +49 3362 795-154
Fax +49 3362 795-29 154
herrmann@erkner.de

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